BERLIN. Die Berliner Senatsinnenverwaltung hat die Freilassung eines tschetschenischen Gefährders aus der Abschiebehaftgerechtfertigt. Wegen der Corona-Maßnahmen habe sein Herkunftsland ihm keine Paß-Ersatzpapiere ausgestellt. Die „gesetzlich vorgesehene Prognose zur fristgemäßen Durchführung der Abschiebung“ habe „nicht ausreichend dargelegt“ werden können, sagte ein Sprecher der Senatsinnenverwaltung am Dienstag der Bild-Zeitung.
Zudem habe der Mann die Gefährderansprache, ein konfrontatives und warnendes Gespräch mit der Polizei erst über Umwege erhalten, da Sprachbarrieren bestanden hätten. Der Islamist soll sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben, indem er seine Ehefrau im Beisein der Kinder fast zu Tode gewürgt habe. Auch danach noch habe er die Familie bedroht, die sich mittlerweile im Zeugenschutzprogramm befindet.
Abschiebehaftanstalt steht leer
Der Tschetschene darf Berlin nicht verlassen. Die Senatsinnenverwaltung erteilte dem Bericht zufolge keine Auskunft darüber, ob die Einhaltung dieser Auflage kontrolliert werde.
Laut der Bild-Zeitung war der Islamist der letzte Insasse der Abschiebehaftanstalt. Seit seiner Entlassung am 11. Mai stehe die Einrichtung in Berlin-Lichtenrade leer. Wegen der Corona-Krise versäumte Abschiebungen würden aber nachgeholt werden, kündigte ein Sprecher der Senatsinnenverwaltung an. (zit)