MÜNCHEN. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag das 2016 in Bayern eingeführte Integrationsgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. SPD und Grüne hatten zuvor dagegen geklagt.
Die in dem Gesetz vorgesehene Verpflichtung der Rundfunk- und Medienanstalten eine „Leitkultur“ zu vermitteln, verletze die „Rundfunkfreiheit und das Recht der freien Meinungsäußerung“, entschied der Gerichtshof.
Ebenso sei ein verpflichtender „Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ für Migranten, die diese Ordnung ablehnten, ein „unzulässiger Eingriff in die Meinungsfreiheit“. Zudem verstießen Geldstrafen für verfassungsfeindliche Aktionen gegen „die abschließende bundesgesetzliche Regelung des strafrechtlichen Staatsschutzes“.
Vor drei Jahren hatte die CSU-Fraktion das Gesetz mit einer absoluten Mehrheit gegen die Stimmen der anderen Fraktionen im bayerischen Landtag durchgesetzt.
SPD: Deftige „Watschn“ für CSU
Andere Klagepunkte von SPD und Grünen wurden hingegen abgewiesen. So kritisierte die SPD beispielsweise, Migranten „eigene Integrationsanstrengungen abzuverlangen“, sei ein „unzulässiger Eingriff in den privaten Lebensbereich“.
Die Grünen fanden, von Migranten eine „unabdingbaren Achtung der Leitkultur“ zu verlangen, stehe im „Widerspruch zur staatlichen Gemeinwohl- und Neutralitätsverpflichtung“. Beide Parteien störten sich an dem Begriff der Leitkultur. Im Urteil bleibt der Begriff unangetastet.
SPD-Fraktionschef Horst Arnold sah seine Partei bestätigt. „Jetzt haben wir es schwarz auf weiß“, sagte Arnold laut Bayerischem Rundfunk. Die Regierung müsse das Gesetz nun überarbeiten oder „besser noch, sie sollte es gleich ganz begraben“.
Der Landtagsabgeordnete Florian von Brunn (SPD) twitterte: „Das ist eine deftige Watschn für die Staatsregierung mit Ansage!“ Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte hingegen, der Grundgedanke des Gesetzes sei immer noch mit der Landesverfassung vereinbar. (hr)