STUTTGART. Ausländer in Baden-Württemberg, die einen Pflegeberuf erlernen, sind ab sofort vor einer Abschiebung geschützt. Die am Samstag vorgestellte Regelung der grün-schwarzen Landesregierung soll es ermöglichen, den Bedarf an Alten- und Krankenpflegern künftig zu decken.
„Wir werden sie nicht abschieben, so daß sie die Helferausbildung absolvieren können, anschließend eine Alten- oder Krankenpflegeausbildung, und dann noch zwei Jahre im Land bleiben können“, teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit.
Strobl habe sich bereits bei den Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt, daß die sogenannte 3+2-Regelung entsprechend ergänzt werde. Damit setze das Land Baden-Württemberg eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD schon jetzt um.Auch Bayern hat bereits eine ähnliche Regelung für Ausländer, deren Asylanträge abgelehnt wurden.
In der Debatte um einen „Spurwechsel“ für abgelehnte Asylbewerber hatte sich Strobl im August dagegen ausgesprochen, illegalen Einwanderern den Sprung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Nun sagte er: „Das Grundrecht auf Asyl hat in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz. Das dürfen wir nicht dadurch gefährden, daß wir allen abgelehnten Asylbewerbern ein asylunabhängiges Bleiberecht geben. Deshalb treffen wir eine sehr zielgenaue, bedarfsorientierte Regelung.“
Straftäter sind ausgeschlossen
Straftäter oder Betroffene, die ihre Identität verschleiern, seien ausgeschlossen. Zudem würden Unternehmen und Pflegeeinrichtungen verpflichtet, die Ausländerbehörde über einen Abbruch der Helferausbildung zu informieren. Ein Wechsel des Ausbildungsplatzes sei nicht möglich.
Die Grünen zeigten sich erfreut. „Damit gewinnen wir dringend benötigte zusätzliche Fachkräfte für die Pflege und bieten Geflüchteten eine wichtige Integrationsperspektive“, lobte Sozial- und Integrationsminister Manfred Lucha (Grüne) Strobls Initiative.
Die AfD kritisierte die Maßnahme. Fachkräfte seien in der Pflege bereits vorhanden, der Beruf aber durch „haarsträubende Arbeitsbedingungen“ unattraktiv. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor einem „gefährlichen Lockruf für Jedermann“. Neben Professionalität und Geschick brauche es in dem Beruf auch Einfühlungsvermögen, hatte Stiftungsvorstand Eugen Brysch laut SWR bereits im April gesagt. (ls)