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Mecklenburg-Vorpommern: Mann darf nicht Gleichstellungsbeauftragter werden

Mecklenburg-Vorpommern: Mann darf nicht Gleichstellungsbeauftragter werden

Mecklenburg-Vorpommern: Mann darf nicht Gleichstellungsbeauftragter werden

Wolfang Leist
Wolfang Leist
Beschwerdeführer Wolfang Leist: Scheitert vor dem Landesverfassungsgericht Foto: dpa
Mecklenburg-Vorpommern
 

Mann darf nicht Gleichstellungsbeauftragter werden

Männliche Beamte in Mecklenburg-Vorpommern dürfen nicht Gleichstellungsbeuftragte werden. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat am Dienstag die Beschwerde eines Mannes zurückgewiesen. Dieser war vor Gericht gezogen, da nur Frauen den Posten annehmen und auch nur von Frauen gewählt werden können. Er sah sich dadurch diskriminiert.
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GREIFSWALD. Männliche Beamte in Mecklenburg-Vorpommern dürfen nicht Gleichstellungsbeuftragte werden. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat am Dienstag die Beschwerde eines Mannes zurückgewiesen und das betreffende Gleichstellungsgesetz für verfassungskonform erklärt.

Kläger Wolfang Leist war vor Gericht gezogen, da nur Frauen den Posten annehmen und auch nur von Frauen gewählt werden können. Er sah sich dadurch diskriminiert. Nach Ansicht der Richter ist die Wahlrechtsbeschränkung aber verhältnismäßig.

Das Gericht berief sich dabei auf das grundgesetzlich festgelegte Gleichstellungsgebot. „Dieses berechtigt den Gesetzgeber, faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen auszugleichen.“ Wie der Staat dieser Verpflichtung nachkomme, obliege der gesetzgeberischen Ausgestaltungsbefugnis.

Frauen seien immer noch benachteiligt

Frauen seien noch immer benachteiligt, was sich unter anderem in der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen zeige. „Nach den Erkenntnissen des Gesetzgebers war demgegenüber nicht von strukturell bedingten Benachteiligungen männlicher Beschäftigter auszugehen“, teilte das Gericht mit.

Das Gleichstellungsgesetz sei vorwiegend immer noch auf die Frauenförderung ausgerichtet. Das Gericht forderte das Parlament jedoch auf, die Entwicklungen in den kommenden fünf Jahren genau zu beobachten. (ls)

Beschwerdeführer Wolfang Leist: Scheitert vor dem Landesverfassungsgericht Foto: dpa
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