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Keine Volksverhetzung: Deutsche dürfen „Köterrasse“ genannt werden

Keine Volksverhetzung: Deutsche dürfen „Köterrasse“ genannt werden

Keine Volksverhetzung: Deutsche dürfen „Köterrasse“ genannt werden

Justitia, Syrer schuldig
Justitia, Syrer schuldig
Das Gericht sah den Syrer schuldig, die 17jährige Malak getötet zu haben. Foto: picture alliance / blickwinkel / McPHOTO / K. Steinkamp
Keine Volksverhetzung
 

Deutsche dürfen „Köterrasse“ genannt werden

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat eine Anzeige wegen Volksverhetzung und Beleidigung der Deutschen zurückgewiesen. Ein türkischer Funktionär hatte diese unter anderem als „Köterrasse“ beschimpft. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft seien die Deutschen keine besondere Gruppe, die ein „unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung“ darstelle.
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Cato, Palmer, Exklusiv

HAMBURG. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat eine Anzeige gegen einen türkischen Elternrat wegen Volksverhetzung und Beleidigung der Deutschen zurückgewiesen. Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg Malik Karabulut soll die Deutschen laut NDR vergangenen Oktober auf seiner Facebook-Seite unter anderem als „Köterrasse“ beschimpft haben.

„Von ihren Händen fließt immer noch jüdisches Blut. Es hat bislang weltweit kaum ein zweites Volk gegeben, welches Menschen derart verachtet, massakriert und erniedrigt“, wird Karabulut zitiert. „Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.“

Armenierresolution als Anlaß

Anlaß für den Wutausbruch des türkischen Funktionärs war eine Resolution des Bundestags, die den Völkermord an den Armeniern als Genozid einstuft. „Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt – und wir schweigen immer noch“, empörte sich Karabulut. „Ab jetzt könnt ihr was erleben.“ Später entschuldigte sich der Funktionär für seine Wortwahl.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg kann in diesen und ähnlichen Äußerungen Karabuluts keine Volksverhetzung erkennen. Die angegriffene Gruppe müsse „sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit“ herausheben, heißt es in der Begründung, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Dies gelte aber nicht für die Bezeichnung „Deutsche“, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung“ abgrenzen ließen.

Deutsche nicht „als besondere Gruppe erkennbar“

Deutsche seien laut Staatsanwaltschaft nicht als besondere Gruppe erkennbar: „Bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungsmehrheit“ und daher nicht um einen „Teil der Bevölkerung“. Auch als Kollektiv seien die Deutschen „nicht beleidigungsfähig“, da es sich bei ihnen nicht „um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder faßbaren Kreis von Menschen handelt“, heißt es weiter.

Der Türkische Elternbund Hamburg ist eine Lobbyorganisation türkischstämmiger Eltern, der laut seiner Internetseite unter anderem „gegen Assimilation“ ist und eine „Integration“ dann sieht, wenn jemand „die Sprache der Mehrheitsgesellschaft beherrscht, sich an die Gesetze des Landes hält und weitestgehend die gesellschaftlichen Normen befolgt“. Der Verein setzt sich nach eigenen Angaben „entschieden gegen jede Diskriminierungen nach Rasse, Sprache, Religion oder Geschlecht“ ein. (FA)

Das Gericht sah den Syrer schuldig, die 17jährige Malak getötet zu haben. Foto: picture alliance / blickwinkel / McPHOTO / K. Steinkamp
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