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Düsseldorf: „Fachkräfte statt Asylbewerber“: Staatsanwaltschaft will Rentnerin erneut vor Gericht zerren

Düsseldorf: „Fachkräfte statt Asylbewerber“: Staatsanwaltschaft will Rentnerin erneut vor Gericht zerren

Düsseldorf: „Fachkräfte statt Asylbewerber“: Staatsanwaltschaft will Rentnerin erneut vor Gericht zerren

Rentnerin. Das Bild zeigt eine Justizia-Statue. Es ist ein Symbolbild für einen Artikel über Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Bielefeld.
Rentnerin. Das Bild zeigt eine Justizia-Statue. Es ist ein Symbolbild für einen Artikel über Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Bielefeld.
Eine Rentnerin wird erst wegen eines Facebook-Postings über Asylbewerber freigesprochen. Doch nun miss sie erneut vor Gericht. Foto: picture alliance / Global Travel Images | Jürgen Held (Symbolbild)
Düsseldorf
 

„Fachkräfte statt Asylbewerber“: Staatsanwaltschaft will Rentnerin erneut vor Gericht zerren

Eine 76 Jahre alte Frau wird nach einem Facebook-Kommentar zur Migration freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat den Freispruch selbst beantragt. Jetzt geht dieselbe Behörde in Revision.
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DÜSSELDORF. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat gegen den Freispruch einer 76 Jahre alten Rentnerin Revision eingelegt. Doris van Geul war wegen eines Facebook-Kommentars zur Migrationspolitik angeklagt worden. Das Landgericht Düsseldorf sprach sie im Juni vom Vorwurf der Volksverhetzung frei.

Der ungewöhnliche Punkt: In der Hauptverhandlung hatte die Staatsanwaltschaft selbst Freispruch beantragt.

Auslöser war ein Kommentar aus dem Oktober 2023. Unter einem Beitrag über Robert Habecks damalige Aussage, Deutschland sei auf Zuwanderung angewiesen, schrieb van Geul: „Blablabla. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“ Zunächst hatte das Amtsgericht Düsseldorf die Rentnerin im Dezember 2024 zu 150 Tagessätzen verurteilt. Auch in der Berufung blieb das Urteil zunächst bestehen. Das Landgericht sah damals eine Pauschalisierung von Asylbewerbern und eine Aufstachelung zum Hass.

Was die Behörde der Rentnerin vorwirft

Im Januar 2026 griff jedoch das Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Es hob das Urteil auf und verwies den Fall an eine andere Strafkammer zurück. Nach Auffassung des Gerichts war nicht ausreichend geprüft worden, mit welcher Absicht van Geul den Kommentar verfasst hatte.

In der neuen Verhandlung folgte dann der Freispruch. Van Geul hatte erklärt, ihr Kommentar sei als Kritik an der Migrationspolitik gemeint gewesen. Sie habe nichts gegen Zuwanderer, die arbeiten und Teil der Gesellschaft werden wollten. Genau diese Unterscheidung bewertet die Staatsanwaltschaft in ihrer Revision nun anders.

Laut der Revisionsbegründung, die dem Portal „Nius“ vorliegt, seien van Geuls Äußerungen „zielgerichtet dazu bestimmt“ gewesen, „eine feindselige Haltung gegenüber Asylbewerbern zu bewirken“. Auch ihre Erklärung, sie begrüße Fachkräfte unter Zuwanderern ausdrücklich, legt die Behörde nun gegen sie aus. Daraus werde deutlich, dass sie nur Menschen Zutritt zu „unserem Land“ gewähren wolle, „die es verdient haben, indem sie sich als Fachkräfte einbringen“. (rr)

Eine Rentnerin wird erst wegen eines Facebook-Postings über Asylbewerber freigesprochen. Doch nun miss sie erneut vor Gericht. Foto: picture alliance / Global Travel Images | Jürgen Held (Symbolbild)
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