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Nach linksextremen Attacken: AfD-Nachwuchspolitiker unterliegt im Gerichtsstreit um Mietvertrag

Nach linksextremen Attacken: AfD-Nachwuchspolitiker unterliegt im Gerichtsstreit um Mietvertrag

Nach linksextremen Attacken: AfD-Nachwuchspolitiker unterliegt im Gerichtsstreit um Mietvertrag

Steinke
Steinke
AfD-Nachwuchspolitiker Lars Steinke Foto: picture alliance/dpa
Nach linksextremen Attacken
 

AfD-Nachwuchspolitiker unterliegt im Gerichtsstreit um Mietvertrag

Dem Landesvorsitzenden der Jungen Alternative (JA) Niedersachsen, Lars Steinke, ist der Mietvertrag für seine Wohnung zu Recht gekündigt worden. Das Amtsgericht Göttingen gab einer Klage der Vermieterin statt. Weil Steinke bereits in der Vergangenheit Ziel linksextremer Attacken war, hätte er seine Vermieterin über seine politischen Tätigkeiten informieren müssen.
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GÖTTINGEN. Dem Landesvorsitzenden der Jungen Alternative (JA) Niedersachsen, Lars Steinke, ist der Mietvertrag für seine Wohnung zu Recht gekündigt worden. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Göttingen, das einer Klage der Vermieterin stattgab.

Hintergrund sind die politischen Aktivitäten des 24jährigen, die ihn zum Angriffsziel linksextremer Gewalttäter in der Universitätsstadt machen. Nach Ansicht des Gerichts hätte Steinke seine Vermieterin über seine besondere Rolle aufklären müssen, weil dies auch Auswirkungen auf das Mietobjekt haben könnte, sagte ein Justizsprecher der Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen. Da er dies unterlassen habe, sei der im Sommer dieses Jahres geschlossene Mietvertrag „durch arglistige Täuschung zustande gekommen und somit nichtig“.

Steinke will Urteil nicht akzeptieren

Die Juristen verwiesen in der Begründung auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Demnach liege eine arglistige Täuschung vor, wenn einer der beiden Vertragspartner Tatsachen verschweige, über die der andere nach Treu und Glauben Aufklärung erwarten könne.

Da Steinkes vorherige Wohnhäuser sowie sein Auto bereits Ziel von Angriffen der örtlichen linksextremen Szene waren, hätte er die Vermieterin im Vorfeld darüber informieren müssen. Ihre Anfechtung gegen den Mietvertrag sei daher rechtens, so das Gericht. Steinke kündigte an, gegen das „skandalöse Urteil“ in Berufung zu gehen.

Steinke war im Juli zum Landesvorsitzenden der niedersächsischen JA gewählt worden, obwohl gegen ihn ein Parteiausschlußverfahren läuft. Dem Funktionär wird vorgeworfen, Demonstrationen mit dem (inzwischen umbenannten) rechtsextremen „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“ besucht und organisiert zu haben. (vo)

AfD-Nachwuchspolitiker Lars Steinke Foto: picture alliance/dpa
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