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Salafistenprediger: Prozeß gegen Terrorprediger hat begonnen

Salafistenprediger: Prozeß gegen Terrorprediger hat begonnen

Salafistenprediger: Prozeß gegen Terrorprediger hat begonnen

Sven Lau
Sven Lau
Sven Lau: Reiste 2013 nach Syrien Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress
Salafistenprediger
 

Prozeß gegen Terrorprediger hat begonnen

Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht hat am Dienstag der Prozeß gegen den Salafistenprediger Sven Lau begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft Lau in vier Fällen die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor. Unter anderem soll er die syrische Terrormiliz „Armee der Auswanderer und Helfer“ mit Geld unterstützt haben.
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DÜSSELDORF. Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht hat am Dienstag der Prozeß gegen den Salafistenprediger Sven Lau begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft Lau in vier Fällen die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor. Unter anderem soll er die syrische Terrormiliz „Armee der Auswanderer und Helfer“ (Jamwa) mit Nachtsichtgeräten und Geld unterstützt haben.

Die Jamwa kooperiert eng mit einem Ableger der Terrororganisation „Islamischer Staat“. Zudem fungierte Lau laut Bundesanwaltschaft als Anlaufstelle für Ausreisebereite Salafisten aus Deutschland. Er habe zwei Islamisten aus Deutschland nach Syrien vermittelt und einen Schleuser organisiert. Dafür drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Für den Staatsschutzsenat kommt sogar eine Verurteilung als Terrorist in Betracht.

Vertreten wird Lau vom Bonner Strafverteidiger Mutlu Günal. „Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe mit Nachdruck“, sagte Günal der Nachrichtenagentur dpa. „Der Generalbundesanwalt wird sich am Ende des Verfahrens bei Herrn Lau entschuldigen müssen. Er sollte schon mal Geld für die Haftentschädigung zurücklegen“, zeigt sich der Verteidiger siegesgewiß.

Fast 1.000 laufende Prozesse gegen Islamisten

Zudem sei den beiden in Haft sitzenden Kronzeugen „offenbar das Blaue vom Himmel“ versprochen worden, damit diese Lau belasteten, empörte sich Günal in Spiegel Online. „Dieses rechtsstaatwidrige Vorgehen der Ermittlungsbehörden ist unerträglich.“ Es gelte jetzt, den Rechtsstaat vor dem Generalbundesanwalt zu retten.

2014 war mit Kreshnik B. das erste Mal ein Syrien-Kämpfer angeklagt worden. Mittlerweile hat sich die Zahl der Gerichtsverfahren gegen Islamisten vervielfacht. Laut Welt führt die Bundesanwaltschaft derzeit 130 Verfahren gegen 190 Beschuldigte für das Gebiet „Syrien/Irak“. Hinzu kämen 710 Ermittlungsverfahren von örtlichen Staatsanwaltschaften. Die Vorwürfe reichten dabei von Unterstützung einer Terrororganisation bis hin zu Kriegsverbrechen und Völkermord. (ls)

Sven Lau: Reiste 2013 nach Syrien Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress
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