WASHINGTON D.C.: Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat die von US-Präsident Donald Trump verhängten globalen Zölle für unrechtmäßig erklärt. In der Entscheidung heißt es, der Präsident brauche „eine klare Genehmigung des Kongresses“, um seine „außergewöhnliche Ausübung der Befugnis zur Verhängung von Zöllen zu rechtfertigen“. Dies habe Trump allerdings nicht, schrieb der Vorsitzende Richter John Roberts in der Urteilsbegründung.
Das Urteil erging mit sechs zu drei Stimmen. Neben den drei liberalen Richtern Ketanji Brown Jackson, Elena Kagan und Sonia Sotomayor stimmten auch Roberts sowie die von Donald Trump ernannten Richter Neil Gorsuch und Amy Coney Barrett für die Entscheidung. Trump hatte sich bei der Verhängung auf ein Notstandsgesetz von 1977 berufen. Zu Unrecht, wie es nun heißt.
Müssen die Einnahmen zurückgezahlt werden?
Trump hatte im April vergangenen Jahres auf einer viel beachteten Pressekonferenz zahlreiche Länder mit Strafzöllen belegt, denen er „unfaire“ Handelspraktiken gegen die USA vorwarf (JF berichtete). Geklagt hatten neben mehreren betroffenen Unternehmen auch zwölf Bundesstaaten , die von den oppositionellen Demokraten regiert werden.
Experten schätzen die Einnahmen, die Trumps Zölle auf Basis des Notstandsgesetzes betreffen, auf rund 175 Milliarden Euro. Unklar ist, ob diese jetzt zurückgezahlt werden müssen. Beobachter gehen davon aus, daß dies nun untere Gerichte entscheiden müssen. Finanzminister Scott Bessent kündigte in einer ersten Reaktion an, die Regierung prüfe andere rechtliche Mittel, um die Zölle aufrechtzuerhalten.
EU-Zollabkommen mit den USA liegt auf Eis
Laut CNN gibt es etwa eine Ausnahmeregelung, die dem Präsidenten erlaubt, Zölle in Höhe von 15 Prozent zu erheben. Allerdings nur für einen kurzen Zeitraum. Ebenfalls unklar ist, welche Auswirkungen das Urteil auf Handelsabkommen hat, die Trump etwa mit der Europäischen Union geschlossen hatte. Seit Anfang August 2025 gilt für die meisten Importe aus der EU ein Zollsatz von 15 Prozent.
US-Unternehmen müssen dagegen oft gar keine Zollgebühren mehr bezahlen, wenn sie Waren in die Staatengemeinschaft exportieren. Allerdings liegt dieses Abkommen derzeit ohnehin auf Eis, da sich das EU-Parlament nach Trumps Drohungen, Grönland zu besetzen, entschieden hatte, das Abkommen vorerst nicht zu ratifizieren. (ho)






