WASHINGTON. Der Oberste Gerichtshof in den USA hat die Praxis der Studienplatzvergabe an Universitäten in den Blick genommen. Dort gilt eine dunkle Hautfarbe aktuell mitunter als Vorteil bei der Studentenauswahl, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete.
Anlaß sind mehrere Klagen der Studentenorganisation Students for Fair Admissions gegen die private Elite-Universität Harvard und die staatliche University of North Carolina. Das Auswahlverfahren, das insbesondere auf die Zulassung von Afroamerikanern abziele, benachteilige Bewerber mit asiatischen Wurzeln, kritisierte die Organisation.
Bei der aktuellen Praxis der Studienplatzvergabe ist häufig von der sogenannten Affirmative Action die Rede. Dieser steht für eine „positive Diskriminierung“ von Minderheiten durch eine gezielte Vorteilsgewährung. Unterstützer dieses Vorgehens verteidigen die Maßnahme damit, daß entsprechende Bewerber für gewöhnlich angeblich benachteiligt würden und nur so einen gleichwertigen Zugang zu Universitäten und Co. erhielten.
Supreme Court lehnte Quotenregelung 1978 ab
Erste „Affirmative Action“-Maßnahmen setzten sich in den 1960er Jahren durch die US-Bürgerrechtsbewegung durch. Schon damals zogen weiße Studienbewerber vor Gericht und verwiesen auf eine „umgekehrte Diskriminierung“. Kritiker warnten zudem davor, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe in Gruppen zu unterteilen und so die Gesellschaft zu spalten.
Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs im Jahr 1978 dürfen US-Universitäten bei der Auswahl von Bewerbern keine festen Quoten anhand der Hautfarbe nutzen. Herkunft darf aber als eines von mehreren Kriterien berücksichtigt werden. (zit)