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Abschiebung: Dänemark weist EU-Bürgerin wegen Bettelns aus

Abschiebung: Dänemark weist EU-Bürgerin wegen Bettelns aus

Abschiebung: Dänemark weist EU-Bürgerin wegen Bettelns aus

Bettlerin
Bettlerin
Bettlerin (Symbolbild) Foto: picture-alliance / jtimage
Abschiebung
 

Dänemark weist EU-Bürgerin wegen Bettelns aus

Dänemark hat eine ausländische Bettlerin des Landes verwiesen. Die EU-Bürgerin war wegen mehrfachen Bettelns zu 20 Tagen Haft ohne Bewährung, Ausweisung und einem Wiedereinreiseverbot von sechs Jahren verurteilt worden.
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KOPENHAGEN. Dänemark hat eine ausländische Bettlerin des Landes verwiesen. Die EU-Bürgerin war wegen mehrfachen Bettelns zu 20 Tagen Haft ohne Bewährung, Ausweisung und einem Wiedereinreiseverbot von sechs Jahren verurteilt worden.

Laut Staatsanwältin Marlene Beynon stellt die Frau eine ernsthafte Bedrohung für die Interessen der dänischen Gesellschaft dar. Das ist die Hürde laut EU-Recht für die Abschiebung einer Unionsbürgerin. „Ihr Verhalten ist kontinuierlich und systematisch. Das hat eine schädliche Wirkung auf alle Vorübergehenden, die sich zu ihrer Bettelei verhalten müssen“, heißt es laut der Zeitung Nordschleswiger in der Anklage.

Ausweisung nach elf Hafttagen

Die Frau wurde im Juli festgenommen, als sie an einem Verkehrsknotenpunkt in Kopenhagen Augenkontakt mit Passanten herzustellen versuchte. Tags darauf mußte sie in Untersuchungshaft. Sie war bereits wegen wiederholten Bettelns vorbestraft. Nach elf Tagen Haft erging das Ausweiseurteil nach dem „Fast-Track-Ansatz“.

Damit sollen Personen, die in Dänemark keinen festen Wohnsitz haben, schneller abgeurteilt werden können. Laut einem neuen Gesetz dürfen Nicht-Dänen in Fußgängerzonen, vor Supermärkten oder Haltestellen und Bahnhöfen nicht betteln. Bei Zuwiderhandlung droht ihnen die Abschiebung. (tb)

Bettlerin (Symbolbild) Foto: picture-alliance / jtimage
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