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Gefangen im Sozialstaat: Warum Dänemark mehr Erfolg bei der Arbeitsmarktintegration hat als Deutschland

Gefangen im Sozialstaat: Warum Dänemark mehr Erfolg bei der Arbeitsmarktintegration hat als Deutschland

Gefangen im Sozialstaat: Warum Dänemark mehr Erfolg bei der Arbeitsmarktintegration hat als Deutschland

Menschen vor der Agentur für Arbeit: Schweden und Dänemark zeigen, dass man nicht im Sozialstaat gefangen sein muß.
Menschen vor der Agentur für Arbeit: Schweden und Dänemark zeigen, dass man nicht im Sozialstaat gefangen sein muß.
Menschen vor der Agentur für Arbeit: Für unverhältnismäßig viele Ausländer wirkt der Sozialstaat wie ein Magnet. Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie
Gefangen im Sozialstaat
 

Warum Dänemark mehr Erfolg bei der Arbeitsmarktintegration hat als Deutschland

Die geplante Bürgergeldreform greift viel zu kurz. Besonders ausländische Leistungsbezieher lernen erst hier, daß man auch ohne Arbeit genug Geld zum Leben bekommen kann. Dabei sind Alternativen möglich. Vorbilder könnten Dänemark oder Schweden sein.
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Von den rund 5,4 Millionen Bürgergeldempfängern sind 3,9 Millionen und damit fast drei Viertel erwerbsfähig. Trotz immer noch rund einer Million offener Stellen gelingt es aber kaum, sie in reguläre Arbeit zu vermitteln. Wenn überhaupt, dann arbeiten sie als „Aufstocker“ in Teilzeit- oder Minijobs, wo sie dennoch weiter Leistungen vom Jobcenter beziehen. Insbesondere auch junge Leute richten sich so im Grundsicherungsbezug auf Dauer ein.

Besonders problematisch ist das bei Leistungsbeziehern aus dem Ausland. Ihr Anteil an allen Empfängern liegt bei 48 Prozent, die meisten kommen nicht aus der EU. Daß man auch ohne Arbeit genug Geld zum Leben bekommen kann, lernen sie erst bei uns. Für ihre Integration ist das schädlich, und für die Reformbereitschaft der Bevölkerung auch. Viele sagen, löst erst mal dieses Problem, dann können wir über Einsparungen bei uns reden.

Bürgergeldverwaltung verschlingt etwa acht Milliarden Euro jährlich

Doch während die CDU inzwischen wieder zumindest eine Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit fordert, blocken SPD und Gewerkschaften ab. Ihre Hauptargumente: Dadurch könnten reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden, und der Verwaltungsaufwand sei zu hoch. Schon jetzt verschlingt die Bürgergeldverwaltung mit rund acht Milliarden Euro jährlich immerhin 15 Prozent der Gesamtausgaben. Die hohen Bürokratiekosten sind indes kein Wunder.

Denn neben dem Regelsatz von derzeit 563 Euro für einen Alleinstehenden werden auch Miete, Krankenversicherung, Heizungs- und Stromkosten übernommen. Hinzu kommen Umzugsbeihilfen, Erstausstattungszuschüsse für Kleidung und Möbel, Zuschüsse für Umschulung und Schulkosten der Kinder wie beispielsweise Klassenfahrten und vieles mehr. All dies muß im einzelnen nachgewiesen, überprüft und berechnet werden. Das ist teuer und bindet Ressourcen für das eigentliche Ziel, nämlich die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt.

Zugleich mindert die Vollkaskoversorgung auch den Anreiz, in einen regulären Job zu wechseln. Insbesondere wer Familie hat, kann dadurch oft kaum seinen Lebensstandard gegenüber dem Grundeinkommensbezug erhöhen. Damit sind viele im Grundeinkommensbezug regelrecht gefangen. Einer aktuellen Umfrage im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung zufolge suchen die meisten Bürgergeldempfänger denn auch gar keinen Job. Ein Viertel gibt als Grund an, daß sich das nicht lohne. Und je länger man im Leistungsbezug bleibt, desto geringer werden Motivation und berufliche Anschlußfähigkeit.

Schweden und Dänemark zeigen, wie es geht

Die von der Regierung geplante Reform des Bürgergeldes setzt auf etwas mehr Druck und Sanktionen. Leistungskürzungen sind aber rechtlich nur begrenzt möglich und werden oft erfolgreich angefochten. Zudem fehlt es für mehr auch am politischen Willen, vor allem bei der SPD. Den Grünen geht die Minireform schon jetzt zu weit, und die Linke will das Leistungsniveau sogar noch ausweiten. Die AfD vertritt zwar einen noch härteren Kurs des Förderns und Forderns als die Union, fällt aber wegen der „Brandmauer“ als Mehrheitsbeschaffer aus. So erwartet nicht einmal die Bundesregierung selbst, daß die aktuelle Reform nennenswert mehr Menschen wieder in reguläre Arbeit bringen wird.

Andere Länder zeigen indessen, wie es geht. So werden in Skandinavien den Arbeitslosen die Job­angebote nicht hinterhergetragen, sie müssen sich vielmehr selbst darum kümmern. In Schweden müssen sie dies zum Beispiel monatlich gegenüber dem Amt nachweisen. In Dänemark gibt es zudem eine Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit im Umfang von 37 Stunden pro Woche für Langzeitarbeitslose und Einwanderer. All das wäre auch bei uns rechtlich möglich, wird aber kaum durchgesetzt.

Zwar gibt es nach wie vor die 2005 im Zuge der Hartz-Reformen eingeführten sogenannten Ein-Euro-Jobs. Dabei müssen Bürgergeldbezieher zum Beispiel Parks pflegen oder andere gemeinnützige Tätigkeiten ausführen. Die Jobs müssen aber im „öffentlichen Interesse“ liegen und „zusätzlich“ sein. Damit soll verhindert werden, daß sie reguläre Jobs verdrängen. Andererseits ist der Vermittlungserfolg in den ersten Arbeitsmarkt aber um so geringer, je weiter sie von diesem entfernt sind – ein schwer auflösbarer Zielkonflikt. Eine Pflicht zur Annahme solcher Jobs gibt es zudem nur noch in wenigen Kommunen, etwa in Schwerin oder im thüringischen Landkreis Nordhausen.

Geringere Kassenleistungen für arbeitsunwillige Leistungsbezieher?

Ein möglicher Ausweg aus dem Dilemma läge darin, Arbeitslose zunächst leihweise in reguläre Jobs zu vermitteln. Der Arbeitgeber hätte dabei den normalen Lohn zu zahlen, allerdings an das Jobcenter. Der leihweise vermittelte Arbeitslose würde daran einen zunächst geringen, mit zunehmender Bewährung aber steigenden Anteil erhalten. Damit träte kein Verdrängungseffekt ein. Und die Leistungsbezieher hätten direkten Kontakt zum normalen Arbeitsmarkt sowie einen starken Anreiz, sich darin zu bewähren. Im Idealfall könnten sie schließlich in einen regulären Job übernommen werden.

Dennoch wird es viele geben, die trotz solcher Chancen partout nicht mitmachen wollen. Soweit an den Leistungen selbst nicht gerüttelt werden kann, könnte man ihnen aber zumindest den Bezug unbequemer machen. Warum nicht notorische Arbeitsverweigerer dazu verpflichten, sich ihr Geld wöchentlich persönlich beim Jobcenter abzuholen? Dort gäbe es dann – gegebenfalls nach angemessener Zeit im Warteraum – einen Auszahlungsschein, den sie bei der Bank einlösen müßten. Auch über geringere Krankenkassenleistungen für erwerbsfähige, aber arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger sollte man nachdenken.

Hier böte sich das Basisniveau für neu ankommende Asylanten an. Diese haben keinen Anspruch auf teuren Zahnersatz, Reha-Leistungen oder freie Arztwahl. Diese Basisleistungen sollten allerdings nicht mehr direkt vom Sozialamt bezahlt werden, zumal dies den Betreffenden praktisch den Status von Privatpatienten verschafft. Stattdessen sollte man mit den Krankenkassen einen entsprechenden Tarif aushandeln, der dann vom Staat bezahlt würde. Das würde nicht nur Geld sparen. Es wäre auch ein weiterer Anreiz, sich dann vielleicht doch um einen richtigen Job zu bemühen.

Aus der JF-Ausgabe 10/26.


Prof. Dr. Ulrich van Suntum lehrte bis 2020 VWL an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

Menschen vor der Agentur für Arbeit: Für unverhältnismäßig viele Ausländer wirkt der Sozialstaat wie ein Magnet. Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie
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