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Neues Urteil: Keine Steuerförderung: AfD-nahe Erasmus-Stiftung scheitert vor Gericht

Neues Urteil: Keine Steuerförderung: AfD-nahe Erasmus-Stiftung scheitert vor Gericht

Neues Urteil: Keine Steuerförderung: AfD-nahe Erasmus-Stiftung scheitert vor Gericht

Carsten Günther, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, sitzt neben Richterin Franziska Dickten im Sitzungssaal des Gerichts in Münster. Das Gericht entschied über den Streit um Bundesmittel für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung. Carsten Günther, neuer Präsident des Oberverwaltungsgericht (OVG), und Richterin Franziska Dickten sitzen im Verhandlungssaal des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Das Gericht verhandelt den Streit um Haushaltsmittel des Bundes für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung. OVG-Präsident Carsten Günther im Gerichtssaal in Münster: Sein Senat wies die Klage der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung auf Fördermittel für 2021 ab. Foto: picture alliance/dpa | Guido Kirchner
Carsten Günther, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, sitzt neben Richterin Franziska Dickten im Sitzungssaal des Gerichts in Münster. Das Gericht entschied über den Streit um Bundesmittel für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung. Carsten Günther, neuer Präsident des Oberverwaltungsgericht (OVG), und Richterin Franziska Dickten sitzen im Verhandlungssaal des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Das Gericht verhandelt den Streit um Haushaltsmittel des Bundes für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung. OVG-Präsident Carsten Günther im Gerichtssaal in Münster: Sein Senat wies die Klage der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung auf Fördermittel für 2021 ab. Foto: picture alliance/dpa | Guido Kirchner
OVG-Präsident Carsten Günther im Gerichtssaal in Münster: Sein Senat wies die Klage der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung auf Fördermittel für 2021 ab. Foto: picture alliance/dpa | Guido Kirchner
Neues Urteil
 

Keine Steuerförderung: AfD-nahe Erasmus-Stiftung scheitert vor Gericht

Die Verteilung von Steuergeldern an parteinahe Stiftungen für das Jahr 2021 war verfassungswidrig. Während andere Stiftungen das Geld dennoch behalten dürfen, wird das nun zum Argument, der AfD-nahen Erasmus-Stiftung die Unterstützung zu verweigern.
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MÜNSTER. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat keinen Anspruch auf Fördergelder aus dem Bundeshaushalt für das Jahr 2021. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies am Dienstag die Berufung der Stiftung zurück und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.

Hintergrund des Verfahrens ist der jahrelange Streit über die Finanzierung der AfD-nahen Stiftung. Bis 2023 wurden parteinahe Stiftungen auf Grundlage der jeweiligen Haushaltsgesetze gefördert. Im Bundeshaushaltsplan waren nur bestimmte Stiftungen ausdrücklich aufgeführt – darunter etwa die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung oder die Heinrich-Böll-Stiftung. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung gehörte im Jahr 2021 nicht dazu.

Aus fehlerhafter Praxis entstehe kein Anspruch

Das Gericht argumentierte nun, daraus habe sich kein Anspruch auf einen Zuschuss für politische Bildungsarbeit ableiten lassen. Auch aus der damaligen Verwaltungspraxis ergebe sich kein Förderanspruch. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2023 entschieden (JF berichtete), dass die damalige Praxis ohne gesetzliche Grundlage erfolgte und den Gesetzgeber verpflichtet, ein eigenes Stiftungsfinanzierungsgesetz zu schaffen.

Die Karlsruher Richter stellten zugleich fest, dass die AfD durch den Ausschluss ihrer Stiftung aus der Finanzierung in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt worden war. Einen Anspruch auf rückwirkende Zahlungen für die Jahre 2019 bis 2021 lehnte das Gericht jedoch ab.

Vor diesem Hintergrund entschied nun auch das Oberverwaltungsgericht, dass sich aus der damaligen – später als rechtswidrig eingestuften – Förderpraxis kein Anspruch auf eine nachträgliche Gleichbehandlung ableiten lasse. Dass andere parteinahe Stiftungen damals Mittel erhalten hätten, begründe keinen Anspruch darauf, ebenfalls gefördert zu werden.

Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung weiterhin offen

Der Streit um staatliche Gelder für die AfD-nahe Stiftung dauert damit weiter an. Auch nach Inkrafttreten des Stiftungsfinanzierungsgesetzes ist offen, ob und wann die Desiderius-Erasmus-Stiftung erstmals Mittel aus dem Bundeshaushalt erhält. Nach Angaben der Stiftung hatte sie bereits im vergangenen Jahr einen entsprechenden Antrag gestellt.

Im Bundesinnenministerium läuft derzeit eine Prüfung der Fördervoraussetzungen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Stiftung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, für die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung einzutreten (JF berichtete). Eine Entscheidung steht bislang aus.

Das Oberverwaltungsgericht ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Die Stiftung kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. (sv)

OVG-Präsident Carsten Günther im Gerichtssaal in Münster: Sein Senat wies die Klage der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung auf Fördermittel für 2021 ab. Foto: picture alliance/dpa | Guido Kirchner
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