Einen Rechtsstaat zeichnet aus, daß alle gleichbehandelt werden. Daß die Bürger genau wissen, was verboten ist. Es ist eine große und eher jüngere – selbstverständlich mit der ein oder anderen historischen Ausnahme – Errungenschaft der menschlichen Zivilisation. Er verhindert Willkür und Barbarei.
Es gibt die schöne Legende vom Müller von Sanssouci. Friedrich der Große soll sich an einer Mühle gestört haben, die in der Nähe seines Prachtschlosses Sanssouci stand, und wollte sie abreißen lassen, um sie in seinen bis heute sehenswerten Park einzubeziehen. Als der große König ihm sagte, er wisse doch, daß er ihn, ohne einen Groschen zahlen zu müssen, enteignen könne, antwortete dieser: „Ja, Eure Majestät, wenn es das Kammergericht in Berlin nicht gäbe.“ Die Geschichte ist nicht wahr und sollte Friedrich den Großen im Nachleben als weisen, fairen Herrscher darstellen, weil er es akzeptierte.
So ist er eben, der aufgeklärte Regent. Der erste Diener des Staates. Auch für ihn gelten die Gesetze. Die Mühle steht bis heute. Rund hundert Kilometer weiter östlich und mehr als 200 Jahre später wurde nun ein Urteil gefällt, das erhebliche Zweifel aufkommen läßt, ob wir noch in einem Rechtsstaat leben.
Das Gericht stelle sich erst dumm und wird dann dreist
Nun wurde ein AfD-Politiker für etwas, das wirklich nur die bösartigsten Menschen für einen „Hitlergruß“ halten können, verurteilt (JF berichtete). Volksverhetzung. Auf dem Plakat des Politikers bildeten Mutter und Vater ein schützendes Dach über ihre Kinder. Es ist ein beliebtes Motiv, das sich x-fach in Bilddatenbanken kaufen läßt. Das Gericht sah in der Pose ebenjenen „Hitlergruß“.
Daß andere Parteien mit dem fast haargenau gleichen Motiv Wahlkampf machten, interessierte das Gericht nicht. Es stellte sich erst dumm und wurde dann dreist. Die genaue Urteilsbegründung bleibt abzuwarten, ist aber eigentlich komplett nebensächlich. Viel zu offen wird deutlich, daß es sich hier um Gesinnungsjustiz handelt. Die einen dürfen es, die anderen werden dafür verknackt. Das ist das Gegenteil eines Rechtsstaates.
Wenn es um die AfD geht, brennen alle Sicherungen durch
Und natürlich ist es kein Zufall, daß es um einen Politiker der AfD geht. Das sind ja schließlich alles „Nazis“, „Rechtsextreme“, „Faschisten“, Leute, die man angeblich als Faschisten bezeichnen darf, „Verschwörungstheoretiker“, „Demokratiegefährder“ und wer weiß, was noch. Da schaut dann auch die selbsternannte „vierte Gewalt“ gerne weg und titelt lieber – in dem Wissen, daß es Willkür ist, so etwas wie „Wirbel um Ähnlichkeit mit Hitlergruß: Hitlergruß auf Wahlplakat – AfD-Politiker verurteilt“. Das Wort „Hitlergruß“ kann gar nicht oft genug erwähnt werden.
Da wird dann bis auf den letzten Millimeter nachgerechnet. „Auf dem Plakat, das in Frankfurt an der Oder aufgehängt wurde, waren ein blonder Mann und eine blonde Frau zu sehen, die mit ihren jeweils im 45-Grad-Winkel schräg nach oben gerichteten Armen eine Art Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bilden“, heißt es da etwa beim Spiegel. Selbstverständlich heben die beiden den Arm auch „stramm“. Blonde Leute, strammer Gruß, AfD. Damit ist die Beweisführung dann auch abgeschlossen. Das Plakat selbst wird im Artikel des die Demokratie sturmreif schießenden Flaggschiffs der linksliberalen Beinahe-Publizistik natürlich nicht gezeigt. Es wäre sonst auch zu auffällig.
Komplett inakzeptabel
Aber so ist es eben. Wenn Björn Höcke dem Publikum zuwinkt, wird wegen Volksverhetzung und Hitlergruß ermittelt. Wenn der Bürger dann darauf aufmerksam gemacht wird, daß auch Politiker anderer Parteien mal in dieser Pose fotografiert wurden, wird gegen ihn auch wegen Volksverhetzung und Hitlergruß ermittelt.
Was soll das anderes sein als Gesinnungsjustiz? Hier werden Menschen wegen ihrer politischen Einstellungen zu Verbrechern und Straftätern gemacht. Das ist komplett inakzeptabel. Man wünscht sich, in Berlin gäbe es wirklich noch ein Kammergericht, das seinen Namen verdient.






