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Sperrklausel-Debatte: Die Fünfprozenthürde ist nicht unantastbar

Sperrklausel-Debatte: Die Fünfprozenthürde ist nicht unantastbar

Sperrklausel-Debatte: Die Fünfprozenthürde ist nicht unantastbar

Geschredderter Wahlzettel (Symbolbild): Jede siebte Stimme blieb bei der Bundestagswahl 2025 wegen der Fünfprozenthürde unberücksichtigt. Bild: KI-generiert
Geschredderter Wahlzettel (Symbolbild): Jede siebte Stimme blieb bei der Bundestagswahl 2025 wegen der Fünfprozenthürde unberücksichtigt. Bild: KI-generiert
Geschredderter Wahlzettel (Symbolbild): Jede siebte Stimme blieb bei der Bundestagswahl 2025 wegen der Fünfprozenthürde unberücksichtigt. Bild: KI-generiert
Sperrklausel-Debatte
 

Die Fünfprozenthürde ist nicht unantastbar

Kaum droht den Etablierten ein Wahldebakel, steht die Fünfprozenthürde plötzlich zur Disposition. Allerdings zu Recht – denn eine Reform würde betonierte Verhältnisse aufbrechen. Ein Kommentar von JF-Chefredakteur Dieter Stein.
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Mitten im Sommerloch entbrennt eine Debatte um eine Institution des bundesdeutschen Wahlrechts. Die Fünfprozenthürde sollte, so hieß es stets, „Weimarer Verhältnisse“ verhindern. Damals sei der Reichstag durch zu viele Kleinparteien mangels Sperrklausel zersplittert, habe die Bildung von Regierungsmehrheiten behindert und das Wachstum extremer Parteien begünstigt. Dank der seit 1953 bundesweit geltenden Hürde schmolz das Parteiensystem im Bundestag ab 1961 über zwei Jahrzehnte auf drei Parteien zusammen. Insbesondere scheiterten danach wiederkehrende Anläufe diverser rechter Parteien an der Überwindung dieser Barriere.

Als 2013 die AfD beim ersten Antreten den Sprung in den Bundestag mit 4,7 Prozent knapp verpasste, war das Aufatmen bei den etablierten Parteien unüberhörbar. Es gab nur wenige, die problematisierten, dass die Zahl der durch die Sperrklausel unberücksichtigten Stimmen auf einen historischen Rekord von 15,7 Prozent stieg. Es hatte halt „die Richtigen“ getroffen.

Die SPD will mit Hürdensenkung AfD-Mehrheiten verhindern

Inzwischen droht jedoch neben der FDP „Unsere Demokratie“-Platzhirschen wie SPD und Grünen bei den Ost-Landtagswahlen der Untergang an der Urne. Und – Überraschung! – nun gibt es eine muntere Diskussion, die Sperrklausel zu kippen. Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, forderte im Tagesspiegel eine Absenkung auf drei Prozent (JF berichtete).

Wie sich die Zeiten ändern. Bild: JF/Helmut Schatzmayr

Bei der jüngsten Bundestagswahl seien durch das Scheitern insbesondere von FDP und BSW 13,7 Prozent, also jede siebte Stimme unberücksichtigt geblieben – das sei „unvereinbar mit dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit“. Bei der Landtagswahl im Saarland gab es 2022 sogar einen Rekord von 22,3 Prozent wirkungsloser Stimmen.

Da nun in Sachsen-Anhalt ein Szenario möglich scheint, bei dem die AfD mit 42 Prozent der Stimmen eine absolute Mehrheit der Mandate erreichen könnte – wenn SPD, Grüne und BSW durchfallen –, wächst die Phantasie, blaue Mehrheiten durch eine Änderung des Wahlrechts zu stoppen.

Alles, was Bürgerrepräsentanz verbessert, ist richtig

AfD-Chefin Alice Weidel widerstand der Versuchung, die Hürde aus egoistischen Motiven zu verteidigen, und stimmte Papier zu: Die Hürde sei eine „Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs“ (JF berichtete).

Ein charmanter Zusatzvorschlag ist neben der Absenkung der Hürde die Einführung einer „Ersatzstimme“, die Wähler zu ihrem Erstwunsch vergeben könnten. Zum Beispiel Erstpräferenz FDP, Zweitpräferenz CDU. Natürlich würde dies taktisches Wählen begünstigen, Beteiligung aber steigern.

Alles, was betonierte politische Strukturen aufbricht und die Repräsentanz der Bürger, des Souveräns, erhöht, ist zu begrüßen. So oder so: Die kommenden Wahlen bringen die Verhältnisse in Deutschland zum Tanzen.

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Aus der JF-Ausgabe 33/26.

Geschredderter Wahlzettel (Symbolbild): Jede siebte Stimme blieb bei der Bundestagswahl 2025 wegen der Fünfprozenthürde unberücksichtigt. Bild: KI-generiert
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