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Einwanderung: Grüne fordern umfassendes Bleiberecht für Geduldete

Einwanderung: Grüne fordern umfassendes Bleiberecht für Geduldete

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Einwanderung
 

Grüne fordern umfassendes Bleiberecht für Geduldete

Die Bundestagsfraktion der Grünen will geduldeten Ausländern ein dauerhaftes Bleiberecht gewähren. Diese scheiterten bisher vor allem an „überzogenen und unrealistischen Forderungen“ einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung, heißt es in einem Antrag der Grünen.
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Hände unterschiedlicher Hautfarbe: Die Grünen wollen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für geduldete Ausländer Foto: Pixelio/Dieter Schütz

BERLIN. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat in einem Antrag gefordert, über 87.000 geduldeten Ausländern ein dauerhaftes Bleiberecht zu gewähren. „Insbesondere an der Bedingung einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung scheitern viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“, beklagt die Fraktion. Dies seien „überzogene und unrealistische Forderungen“.

In dem Antrag heißt es entsprechend, daß der geduldete Ausländer nicht zwingend für seinen Lebensunterhalt aufkommen solle. Die „ernsthafte Bemühungen, den Lebensunterhalt überwiegend zu sichern, müssen ausreichend sein“. Auch sollen „vorhandene Deutschkenntnisse“ nicht länger „zur Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis gemacht“ werden.

Besonderer Schutz für „Opfer von rassistischen Gewalttaten“

Gänzlich auf eine Forderung nach eigenständiger Unterhaltssicherung verzichtet werden soll „bei Personen, die wegen ihres Alters, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung“ nicht dazu in der Lage seien. Das gleiche gilt auch für Personen, die mit „minderjährigen ledigen Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben“. Denn gerade „kinderreiche Familien werden von der Bleiberechtsregelung ausgeschlossen“.

Nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland soll ein Ausländer dieses umfassende Bleiberecht in Anspruch nehmen dürfen. Bei „besonders schutzbedürftigen Personen“ wie „Opfern von rassistischen Gewalttaten“ soll die Regelung nach zwei Jahren gelten. Auf keinen Fall dürfen „ganze Familien von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen“ werden, falls ein Familienmitglied Straftaten begeht, heißt es in dem Antrag.

Geduldete Ausländer sind Personen ohne gültiges Aufenthaltsrecht, die aber nicht des Landes verwiesen werden. (FA)

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