MÜNCHEN. Die Stadt München hat per Allgemeinverfügung auf die anhaltende Trockenheit in der Umgebung reagiert. Es brauche nun Sparmaßnahmen, weil die städtischen Wasserressourcen „äußerst strapaziert“ seien, teilte Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) mit.
Die für die kommenden Tage prognostizierten Gewitter und Regenschauer reichten nicht aus, um die Lage zu entspannen. Der Wasserverbrauch habe angesichts der Hitzewelle zuletzt bei rund 360 Millionen Litern pro Tag gelegen. Für gewöhnlich liege er bei etwa 300 Millionen Litern pro Tag.
Verstöße könnten teuer werden
Gemeinsam mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz sowie den Stadtwerken soll laut Krause nun eine Wassersparstrategie entwickelt werden, „um die Wasserversorgung der Stadt München vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Bedingungen wie anhaltender Trockenheit und Hitzeperioden dauerhaft zu gewährleisten“.
Die Vorschrift ist bereits in Kraft und soll bis mindestens Anfang August gelten. Außer der Allgemeinverfügung gibt es Sparanordnungen für das Umland. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss tief in die Tasche greifen. Bis zu 50.000 Euro könnten fällig werden.
Rasenwässern verboten
Doch was ist konkret verboten? Münchner Bürger dürfen vorerst kein Trinkwasser mehr entnehmen, um damit private Pools oder sonstige Badebecken zu befüllen. Auch private Springbrunnen, Wasserspielanlagen oder Behälter wie Tonnen müssen vorerst trocken bleiben. Schmutzige Autos dürfen nur noch in gewerblichen Waschanlagen gesäubert werden. Ausnahmen gelten für Einsatzfahrzeuge.
Gleichwohl dürfen Dächer, Terrassen, Straßen, Hof- und Wegflächen nicht feucht gereinigt werden. Besonders empfindlich könnte die Münchner auch das Verbot treffen, Rasen und andere Grünflächen zu wässern. Sie dürfen weder beregnet noch gegossen werden. Ausnahmen gelten etwa für Sportplätze.
Landwirte dürfen ihr Vieh versorgen
Doch nicht alles Grünzeug muss vertrocknen. Zierpflanzen, Stauden, Hecken, Beete und ähnliches dürfen vor 9 Uhr und nach 19 Uhr gewässert werden. Die wassersparende Tröpfchenbewässerung ist derweil erlaubt.
Weiter heißt es in der Verordnung: „Das Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung von Staubentwicklung ist verboten, soweit dies nicht durch behördliche Vorgaben vorgeschrieben ist.“ Zudem unterstreicht der Oberbürgermeister in der Verfügung: „Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München für die oben genannten Zwecke wird vollständig untersagt.“ Eine Ausnahme gilt für Landwirte. Sie dürfen Wasser entnehmen, um ihr Vieh zu versorgen. Abschließend stellt die Stadt klar: „Eine Verlängerung des Zeitraums ist bei andauernder Trockenheit möglich.“ (zit)





