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Er erschoss sechs Menschen: Stade-Attentäter war ausreisepflichtig und den Behörden lange bekannt

Er erschoss sechs Menschen: Stade-Attentäter war ausreisepflichtig und den Behörden lange bekannt

Er erschoss sechs Menschen: Stade-Attentäter war ausreisepflichtig und den Behörden lange bekannt

CNTV/STADE- Tatort Spurensicherung Sechsfachmord in einer Jugendeinrichtung Eltern-Kind-Zentrum in Stade in der Dankersstraße 29 kam es zu mehreren Schussabgaben mit 6 Toten 30.06.2026 Stade / Niedersachsen
CNTV/STADE- Tatort Spurensicherung Sechsfachmord in einer Jugendeinrichtung Eltern-Kind-Zentrum in Stade in der Dankersstraße 29 kam es zu mehreren Schussabgaben mit 6 Toten 30.06.2026 Stade / Niedersachsen
Ermittler am Tatort: Abschiebung wurde nicht geprüft. Foto: picture alliance / ABBfoto | CNTV
Er erschoss sechs Menschen
 

Stade-Attentäter war ausreisepflichtig und den Behörden lange bekannt

Im Juni erschießt ein Türke in Stade sechs Mitarbeiter in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Nun wird bekannt, dass der Mann sich zum Tatzeitpunkt illegal im Land aufhielt und gleich mehreren Behörden bekannt war. Abschieben wollte man ihn offenbar nicht.
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STADE/HANNOVER. Der Türke, der in Stade Ende Juni sechs Menschen in einer Mutter-Kind-Einrichtung erschossen hatte (JF berichtete), hielt sich illegal in Deutschland auf. Zum Tatzeitpunkt habe er keinen gültigen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik gehabt, wie aus der Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hervorgeht, über die der NDR berichtet.

Dass eine Abschiebung von Fatih G., der im Juli tot in seiner Gefängniszelle gefunden wurde (JF berichtete), geprüft wurde, sei der rot-grünen Landesregierung nicht bekannt. Schon im Mai 2021 soll er sich per E-Mail bei der Ausländerbehörde in Hannover gemeldet haben, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, sei dann allerdings nicht zu einem persönlichen Gespräch erschienen.

Gleich mehrere Behörden hatten Kontakt zum späteren Täter

Dabei waren gleich mehrere andere Ausländerbehörden ebenfalls mit dem Mann befasst. Im Mai sei er durch das Ausländerzentralregister in Minden erfasst worden und im Herbst die Ausländerbehörde in Braunschweig für ihn zuständig geworden. Erst nach seiner Tat war bekanntgeworden, dass er auch in Hannover gemeldet war. Nicht bekannt war den Behörden, dass der Türke seit 2025 in Garbsen wohnhaft war.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann, sprach gegenüber dem Sender von einem Behördenversagen. „Den Menschen ist nicht zu vermitteln, dass sich jemand ohne Aufenthaltsrecht offenbar über Jahre in unserem Land bewegt, mit Behörden und sogar mit der Polizei in Kontakt kommt und trotzdem niemand die notwendigen Konsequenzen zieht.“

Schon 2017 erreichten die Polizei Hinweise

Zudem wurde bekannt, dass die Behörden wohl deutlich früher über die kriminellen Hintergründe des späteren Stade-Täters informiert waren als bisher angenommen. So erhielt die Polizeiinspektion Goslar einen mündlichen Hinweis, dass der Mann in der 11. Kalenderwoche 2017 aus einem türkischen Gefängnis geflohen sei (JF berichtete). Das wiederum geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des parteilosen Abgeordneten Jozef Rakicky hervor.

„Eine daraufhin initiierte Erkenntnisanfrage im Rahmen der polizeilichen Rechtshilfe wurde am 04.04.2017 damit beantwortet, dass die Person den türkischen Behörden nicht bekannt sei“, schilderte die Landesregierung den weiteren Ablauf. Nach jüngsten Angaben türkischer Behörden bestand für den Täter zwar ein nationaler Haftbefehl in der Türkei, „eine internationale Ausschreibung über entsprechende Fahndungssysteme“ sei jedoch nicht vorhanden gewesen. „Daher lag diese Erkenntnis den hiesigen Strafverfolgungsbehörden nicht vor.“

Laut Medienberichten saß Fatih G. zwischen 2010 und 2017 in seinem Heimatland im Gefängnis und floh dann während eines Ausgangs. Gegen ihn wurde wegen mehrerer Sexualdelikte ermittelt, auch die eigene Tochter soll er missbraucht haben. 2021 floh er erneut aus einer Hafteinrichtung in der Türkei.

Wusste man im Jugendamt von den Vorwürfen?

Ob und in welchem Umfang das Jugendamt der Region Hannover sowie die Staatsanwaltschaft Hannover Kenntnis von früheren Vorwürfen gegen G. hatten, wollte die Landesregierung unter Verweis auf eine „Gefahr für das Wohl des Landes in Gestalt einer Beeinträchtigung des Funktionierens der Strafrechtspflege“ nicht beantworten. „Kenntnisse von Beweisketten und bekannten Beweismitteln können weitere Beschuldigte in die Lage versetzen, bekannte oder noch unbekannte Beweismittel zu unterdrücken, etwa durch Einwirkung auf bekannte oder noch unbekannte Zeugen oder die Vernichtung von Beweismitteln. Hierdurch wäre der Ermittlungserfolg in den noch anhängigen Ermittlungsverfahren gefährdet“, begründete sie ihr Vorgehen.

Nach dem mutmaßlichen Suizid des Schützen wird weiterhin gegen eine Frau ermittelt, die G. nach der Tat bei der Flucht geholfen haben soll (JF berichtete). Sylvia S. selbst behauptet, G. habe sie mit vorgehaltener Waffe gezwungen, das Auto zu fahren. Nachdem sie zwischenzeitlich in Gewahrsam genommen worden war, war sie untergetaucht und war weder an ihrem Wohnort anzutreffen noch an ihrem Arbeitsplatz, dem „Verband binationaler Familien und Partnerschaften“ in Bremen, erschienen.

Weiter Ermittlungen gegen NGO-Mitarbeiterin

S. ist die Schwiegermutter des niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten und Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku. Sie hatte sich vor der Tat für den späteren Schützen eingesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben Kontakt zu der Frau. „Eine Beeinträchtigung des Ermittlungsverfahrens“ bestehe in diesem Zusammenhang nicht, erklärte die Behörde im Juli gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.

Der Abgeordnete Rakicky forderte Aufklärung in dem Fall: „Neun Jahre vor der Tat erhielt die niedersächsische Polizei einen konkreten Hinweis auf eine Gefängnisflucht. Bis heute bleibt offen, wer diesen Hinweis gab, worauf er beruhte und warum er bei der Polizeiinspektion Goslar einging. Ebenso muss geklärt werden, anhand welcher Personalien die türkischen Behörden damals suchten, welche weiteren Prüfungen nach ihrer negativen Auskunft erfolgten und wann der später bestätigte Haftbefehl tatsächlich erlassen wurde.“ (ho)

Ermittler am Tatort: Abschiebung wurde nicht geprüft. Foto: picture alliance / ABBfoto | CNTV
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