ERFURT. Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer hat sich erneut für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien aus seiner Sicht gegeben, sagte er im Deutschlandfunk. Besonders scharf äußerte sich Kramer zu dem Einwand, eine Partei mit Millionen Wählern könne nicht einfach verboten werden.
Die AfD hatte bei der vergangenen Bundestagswahl rund zehn Millionen Stimmen erhalten und liegt in Sachsen-Anhalt derzeit in Umfragen bei etwa 40 Prozent.
„Das alles darf keine Begründung und Rechtfertigung dafür sein, Faschisten, die nach der Macht greifen, wieder in politische Ämter zu wählen“, sagte Kramer. Das Parteienverbot sei von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes ausdrücklich als „Ultima Ratio“ für den Fall vorgesehen worden, dass andere Mittel nicht mehr ausreichten.
Kramer sieht bei AfD Parallelen zur NSDAP
Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes ging noch weiter. In mehreren Bereichen erkenne er bei der AfD inzwischen „keine Unterschiede“ mehr zur nationalsozialistischen NSDAP. Das betreffe nach seiner Darstellung „Sprachbilder, Feindbilder und die völkischen Vorstellungen“.
Kramers Behörde hatte den Thüringer AfD-Landesverband bereits 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Auch mehrere andere Landesverbände werden inzwischen entsprechend bewertet. Ein Parteiverbot werde zwar „über Nacht nicht die Geisteshaltung der Menschen ändern“, räumte Kramer ein. Es könne jedoch als „Stoppschild“ dienen und deutlich machen, wie gefährlich die derzeitige Lage für die Demokratie sei.
Ähnlich hatte sich zuvor bereits Charlotte Knobloch geäußert. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern hatte diese Woche ebenfalls Parallelen zwischen der AfD und der NSDAP gezogen und sich für die Prüfung eines Parteiverbots ausgesprochen.
Kramer bezeichnete Knoblochs Äußerungen als „ganz wichtig“. Nicht alle Menschen, die derzeit AfD wählen wollten, seien Rechtsextremisten oder Nationalsozialisten. Gerade deshalb könne ihr Appell dazu beitragen, „vielleicht doch noch einige von denen zum Aufwachen zu bewegen“. (rr)






