BERLIN. Die Abgeordneten der Unionsfraktion im Bundestag haben Jens Spahn (CDU) in seinem Amt als Fraktionsvorsitzender bestätigt. Von 196 Abgeordneten der CDU und CSU stimmten 86,5 Prozent für ihn, wobei die drei Enthaltungen nicht mitgerechnet wurden, berichtete die dpa am Dienstag.
Der Ex-Gesundheitsminister bedankte sich bei Bundeskanzler Friedrich Merz und dem CSU-Vorsitzenden Markus Söder auf X für ihre Unterstützung. „Unsere Fraktion soll Stabilitätsanker der Koalition und Antreiber in der Sache bleiben. Wachstum durch Reformen, ohne neue Schulden, das ist unser Auftrag.“ Merz bezeichnete den 45jährigen nach seiner Wiederwahl als „eine starke Stütze der Bundesregierung“ und als „Taktgeber in der parlamentarischen Arbeit“.
Ich danke der @cducsubt für den Vertrauensbeweis – und ich danke @bundeskanzler und @Markus_Soeder für ihre Unterstützung. Unsere Fraktion soll Stabilitätsanker der Koalition und Antreiber in der Sache bleiben. Wachstum durch Reformen, ohne neue Schulden, das ist unser Auftrag.
— Jens Spahn (@jensspahn) May 5, 2026
Bei der vergangenen Wahl im Mai 2025 erhielt 91,3 Prozent der Stimmen. Anders als bei den anderen Fraktionen stimmt die Union nicht zur Mitte der Periode, sondern bereits nach zwölf Monaten über den Chef ab. Mit der Amtsbestätigung bleibt der Ex-Bundesgesundheitsminister bis zum Ende der Legislaturperiode Fraktionsvorsitzender. Es trat kein Gegenkandidat an.
Spahn stand wegen Maskenaffäre in Kritik
Der wiedergewählte Fraktionschef stand in den vergangenen Jahren immer wieder wegen der sogenannten Maskenaffäre in der Kritik. Der CDU-Politiker soll für 623 Millionen Euro als damaliger Gesundheitsminister Corona-Masken erworben haben (JF berichtete).
Spahn soll die von der zuständigen Abteilung in seinem Haus vorgeschlagenen Preise eigenmächtig um rund 60 Prozent erhöht haben. Der Durchschnittspreis für Masken lag damals, im März 2020, bei 2,83 Euro netto. Die Abteilung empfahl einen Kaufpreis zwischen 2,50 und 2,90 Euro netto. Mit einem Federstrich änderte Spahn ihn auf 4,50 Euro. Mit der Mehrwertsteuer waren es 5,36 Euro – für eine einzige Mund-Nasen-Bedeckung. Was ihn dazu veranlasste, ist bis heute unklar.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen Spahn im März ein. Laut der Behörde soll eine Prüfung „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben“ haben. (mas)





