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Landgericht Göttingen: Lianas Mörder freigesprochen – Mutter zeigt sich „schockiert“

Landgericht Göttingen: Lianas Mörder freigesprochen – Mutter zeigt sich „schockiert“

Landgericht Göttingen: Lianas Mörder freigesprochen – Mutter zeigt sich „schockiert“

Liana K. wurde von einem Iraker getötet.
Liana K. wurde von einem Iraker getötet.
Die von einem abgelehnten Asylbewerber getötete Liana K.: Anwalt der Mutter legt Revision gegen das Urteil ein. Foto: privat, mit freundlicher Genehmigung der Mutter
Landgericht Göttingen
 

Lianas Mörder freigesprochen – Mutter zeigt sich „schockiert“

Im Sommer wird die 16jährige Liana K. von einem abgelehnten Asylbewerber vor einen Zug geworfen und brutal ermordet. Das Gericht spricht den Iraker nun frei und schickt ihn in eine Psychiatrie. Lianas Mutter zeigt sich gegenüber der JF schockiert vom Urteil.
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GÖTTINGEN. Ein Iraker, der im Sommer 2025 die 16jährige Liana K. vor einen fahrenden Zug geworfen und getötet hatte, ist vom Landgericht Göttingen freigesprochen worden. Die Richter urteilten, dass der nach Deutschland eingereiste Asylbewerber nicht schuldfähig sei. Der Ausländer soll nun vorerst in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall hatte deutschlandweit Entsetzen ausgelöst – auch, weil die Mutter des aus der Ukraine geflohenen Mädchens sich an die Öffentlichkeit und mehrere Parteien gewandt hatte. „Ich möchte mir nicht eines Tages vor Lianas Grab die Frage stellen müssen, ob ich es versäumt habe, die Verbrecher zu finden und zur Rechenschaft zu ziehen. Ob ich es einfach akzeptiert habe, dass sie nicht mehr bei uns ist. Und ich hatte ja den Verdacht, dass etwas nicht stimmte. Ich fühlte mich hilflos und suchte verzweifelt nach Gerechtigkeit. Deswegen habe ich politische Unterstützung gesucht“, sagte sie im Interview mit der JUNGEN FREIHEIT.

Mutter zeigt sich schockiert über das Urteil

Sie forderte damals auch ausdrücklich, dass der Täter „nicht in die Psychiatrie eingewiesen oder einfach in seine Heimat zurückgeschickt werden“ solle. „Ich möchte, dass er in Untersuchungshaft geht und seine Strafe absitzt. Ich will Gerechtigkeit.“ Dieser Bitte kam das Gericht nun allerdings nicht nach. Ihre Tochter sei „freundlich, hilfsbereit, bescheiden und zielstrebig“ gewesen, berichtete die Mutter der JF weiter. „Sie war immer eine Unterstützung, sowohl für ihre Eltern als auch für ihre jüngeren Brüder. Sie war sehr talentiert, spielte Klavier und zeichnete sehr gut. Sie lernte fleißig Deutsch, um sich in Deutschland zu integrieren. Und das ist ihr gelungen. Die Ausbildung gefiel ihr sehr.“

Gegenüber der JF sagt sie nun, sie sei „schockiert“ über das Urteil. „Natürlich bin ich mit der Entscheidung des Richters nicht einverstanden.“

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Für öffentliche Empörung hatte in dem Fall gesorgt, dass der 31jährige Asylbewerber am Tag vor der Tat in einer Psychiatrie war. Dort hatte sich der Iraker freiwillig in Behandlung begeben. Es habe sich um einen ambulanten Aufenthalt gehandelt. Gegen den Rat der Ärzte sei er entlassen worden – da nach Einschätzung der Klinik keine Fremd- oder Eigengefährdung vorlag.

Polizeibekannter Sextäter

Einen Tag später stieß der Mann das jugendliche Mädchen dann gegen einen Güterzug, der mit einem Tempo von 100 km/h durch den Bahnhof fuhr (JF berichtete). Anfangs gingen die Behörden von einem Unfall aus, fanden an der Schulter des Opfers jedoch später DNA-Spuren des Tatverdächtigen.

Auch am Tattag war der 31jährige psychisch auffällig gewesen, berichtete die Staatsanwaltschaft. In der Vergangenheit sei bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. Auch polizeibekannt war der Asylbewerber bereits. Im November 2024 wurde er wegen einer exhibitionistischen Handlung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Er hatte im April 2024 einer Frau seinen Arm umgelegt, seine Hose geöffnet und sein Geschlechtsorgan hervorgeholt.

Verteidiger verlangten Freispruch

Das Amtsgericht Hannover lehnte die Abschiebeanordnung ab – und machte der niedersächsischen Ausländerbehörde später schwere Vorwürfe (JF berichtete). Diese habe den Abschiebeantrag schlampig ausgearbeitet; das Gericht habe ihn daher gezwungenermaßen ablehnen müssen.

Da der Migrant als psychisch krank gilt, wurde kein regulärer Strafprozess mit einer Anklage, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren geführt, um zu prüfen, ob er den Mord begangen hat und danach in einer Psychiatrie untergebracht wird. Lianas Mutter, die als Nebenklägerin auftrat, forderte eine Haftstrafe in einem regulären Gefängnis. Die Verteidiger des Irakers verlangten dagegen einen Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Tat trotz der psychischen Krankheit des Täters als „heimtückischen Mord“. (ho)

Die von einem abgelehnten Asylbewerber getötete Liana K.: Anwalt der Mutter legt Revision gegen das Urteil ein. Foto: privat, mit freundlicher Genehmigung der Mutter
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