MAGDEBURG. Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist am Freitag das Urteil gegen Taleb al-Abdulmohsen gefallen. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den 51jährigen Terroristen aus Saudi-Arabien zu lebenslanger Haft. Das Gericht stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Die Anordnung der Sicherheitsverwahrung bleibt vorbehalten.
Das Urteil folgt der Generalstaatsanwaltschaft, für den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte (die JF berichtete). Bei der Todesfahrt über den Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 starben sechs Menschen, mehr als 300 weitere wurden verletzt.
Nach Überzeugung der Anklage hatte al-Abdulmohsen die Tat über einen längeren Zeitraum geplant. Im Tatfahrzeug fanden Ermittler ein Testament. Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher sagte im Prozess, die nur etwa eine Minute dauernde Amokfahrt habe „jede menschlich begreifbare Dimension gesprengt“. Das Leid für die Opfer und ihre Familien sei „kaum in Worte zu fassen“.
Magdeburg-Attentäter zeigte keine Reue
Der Prozess hatte am 10. November 2025 begonnen. Der Tag der Urteilsverkündung war der 41. Verhandlungstag. Das Gericht hörte 109 Zeugen und acht Sachverständige, darunter Rechtsmediziner, Psychiater, Unfallgutachter und Sprachsachverständige. Die Verfahrensakten umfassen rund 4.000 Seiten.
204 Betroffene schlossen sich dem Verfahren als Nebenkläger an. Sie wurden von rund 40 Anwälten vertreten. Zudem machten 23 Menschen zivilrechtliche Ansprüche gegen den Angeklagten geltend. Die Forderungen lagen nach Angaben des Gerichts zwischen 8.000 und 600.000 Euro.

Der Angeklagte hatte vor Gericht immer wieder für Aufsehen gesorgt. Während Opfer und Angehörige aussagten, zeigte er nach Beobachtung von Prozessbeteiligten häufig Desinteresse. Wenn psychiatrische Gutachter über ihn sprachen, reagierte er dagegen wiederholt lautstark.
Der psychiatrische Sachverständige Bernd Langer hatte al-Abdulmohsen bereits im Januar für schuldfähig erklärt. Am 18. Verhandlungstag bekräftigte er seine Einschätzung. „Der Angeklagte bleibt eine Gefahr für die Allgemeinheit“, sagte Langer. Auch im Strafvollzug sei mit weiteren Straftaten zu rechnen, etwa mit Geiselnahmen im Gefängnis. (rr)





