Anzeige
Anzeige
Bürobedarf

Digitalpolitik: Meine IP gehört mir

Digitalpolitik: Meine IP gehört mir

Digitalpolitik: Meine IP gehört mir

Teilnehmer einer Protestaktion gegen den Überwachungsstaat anlässlich des Politischen Aschermittwochs in Mainz neben einem Transparent mit dem Konterfei von Innenminister Wolfgang Schäuble. Die Debatte über die Speicherung von IP-Adressen ist neu entfacht worden.
Teilnehmer einer Protestaktion gegen den Überwachungsstaat anlässlich des Politischen Aschermittwochs in Mainz neben einem Transparent mit dem Konterfei von Innenminister Wolfgang Schäuble. Die Debatte über die Speicherung von IP-Adressen ist neu entfacht worden.
Bereits 2009 demonstrierten viele gegen den damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der das Internet stärker überwachen wollte: Neuer Gesetzesentwurf zur Speicherung von IP-Adressen sorgt für emotionale Debatten. Foto: IMAGO / Hoffmann
Digitalpolitik
 

Meine IP gehört mir

Bessere Verbrechensbekämpfung oder mehr Überwachung? Der neue Gesetzesentwurf zur IP-Adressspeicherung entfacht erneut eine Debatte über den Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit.
Anzeige

Für die einen ist das Internet ein Stück Freiheit, die es unter allen Umständen gilt zu verteidigen – für andere dagegen ist das weltweite Datennetz ein unkalkulierbares Risiko, das reguliert werden muss, um Schaden für die Allgemeinheit abzuwenden. In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschlossen, das die Speicherung von IP-Adressen vorsieht und damit die Debatte über Eingriffe in die Freiheit des Internets neu entfacht hat. Nach den Plänen des Justizministeriums sollen Anbieter von Internetzugangsdiensten künftig verpflichtet werden, alle von ihnen vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern. 

Durch diese zeitweilige Konservierung dieser unvermeidlichen Datenspuren soll es für Strafverfolgungs- und Polizeibehörden einfacher werden, Straftäter und Terrorverdächtige zu ermitteln. Bei Straftaten im Netz sind IP-Adressen häufig die einzige Spur, die ein Täter hinterlässt. Das Gerät, mit dem der Täter im Netz unterwegs ist, kommuniziert mit anderen Geräten. Dabei hinterlässt das Gerät eine seinem Anschluss zugewiesene IP-Adresse – eine digitale Spur, die eine Strafverfolgung deutlich erleichtert, beziehungsweise überhaupt erst möglich macht. Die Anbieter von Internetdiensten können Auskunft darüber geben, welchem Anschluss eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war.

IP-Adressspeicherung bringe „nicht mehr Sicherheit“

Auf die gespeicherten IP-Adressen dürfen die Behörden nach den Plänen des Justizministeriums künftig jedoch nur bei einem Anfangsverdacht auf eine bestimmte Straftat zugreifen. „Viele europäische Staaten haben eine solche Regelung längst – es ist Zeit, dass wir nachziehen“, begründete Hubig die Gesetzesverschärfung. Der digitale Raum dürfe kein „Paradies für Straftäter“ sein. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht in der neuen Regelung ein wirkungsvolles Instrument im Kampf gegen Terrorismus, Extremismus und organisierte Kriminalität. Befürchtungen einer Massenüberwachung sind seiner Ansicht nach unbegründet: „Wir schaffen damit keinen gläsernen Bürger und kein gläsernes Netz“, beteuert Dobrindt.

Wie nicht anders zu erwarten, hat der Gesetzentwurf reichlich Kritik hervorgerufen. So meldet etwa der Verband der Internetwirtschaft Eco rechtliche Bedenken an. „Der Entwurf verfehlt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und schafft erneut eine anlasslose Datenspeicherung ohne nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung“, sagt Eco-Vorstand Klaus Landefeld. „Drei Monate IP-Adressspeicherung bedeuten nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Datenspeicherung auf Verdacht.“ Die anlasslose dreimonatige Speicherung gehe über das erforderliche Maß hinaus.

Bedenken kommen auch von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider. „Die Gesetzesbegründung verweist auf polizeiliche Praxiserfahrung und dass mit einer Speicherdauer von drei Monaten voraussichtlich ein relevanter Teil der maßgeblichen polizeilichen Sachverhalte abgedeckt werden könne“, teilte ein Sprecher dem Portal heise online mit. Aus Sicht der BfDI gibt es keine ausreichende Datenbasis zur Beurteilung, welche Speicherdauer tatsächlich ausgewogen wäre. Gemessen an den wahrscheinlichsten Fallkonstellationen sei eine Speicherverpflichtung von zwei bis drei Wochen auch bei besonderen, etwa terroristischen Gefahrenlagen regelmäßig ausreichend, hätten die Ermittler bislang argumentiert – davon weiche der Gesetzentwurf nun ab und beschränke sich damit nicht auf das „absolut Notwendige“.

Grüne und Linkspartei üben Kritik

Kritik kommt auch von der Linkspartei, die vor übermäßiger Überwachung warnt: „Die Bundesregierung führt eine Massenüberwachung durch die Hintertür ein“, sagte die Linken-Abgeordnete Clara Bünger. Denn die Speicherung erfolge aus technischen Gründen etwa bei Glasfaseranschlüssen „faktisch bis zu über einem Jahr“. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic kritisieren die anlasslose Speicherpflicht ebenfalls. Am Ende werde immer eine Lücke bleiben, etwa wenn es um Aktivitäten im Darknet gehe oder um solche, die schon mehr als drei Monate zurückliegen. Mihalic kritisierte, dass es früheren Bundesregierungen nicht gelungen sei, ein verfassungskonformes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Auch jetzt bestünden Zweifel, dass der nun von der Bundesregierung vorgelegte Vorschlag der Überprüfung durch die Gerichte standhalten werde.

Das Justizministerium hält den vorgelegten Gesetzentwurf dagegen für rechtssicher, da es auch künftig nicht möglich sei, Persönlichkeits- und Bewegungsprofile zu erstellen. Denn für die Ermittler werde zwar künftig erkennbar sein, wer mit einer bestimmten IP-Adresse zum fraglichen Zeitraum im Internet unterwegs war, aber beispielsweise nicht, welche Internetseiten der Verdächtige innerhalb eines Monats besucht hat. Zudem werde die vorgesehene anlasslose Speicherpflicht weder Inhalte von Kommunikation noch Standortdaten umfassen. Die Vertraulichkeit von Kommunikation im Netz bleibe strikt gewahrt. Inhaltliche Daten der Kommunikation würden nicht von der Speicherung erfasst. Es gehe einzig um die Speicherung der Daten, die notwendig seien, um nachträglich eine IP-Adresse einem bestimmten Internetanschluss zuordnen zu können, um bei begründetem Anfangstatverdacht Straftaten effektiv aufklären zu können.

Aus der JF-Ausgabe 18/26.

Bereits 2009 demonstrierten viele gegen den damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der das Internet stärker überwachen wollte: Neuer Gesetzesentwurf zur Speicherung von IP-Adressen sorgt für emotionale Debatten. Foto: IMAGO / Hoffmann
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

aktuelles