JERUSALEM. Das israelische Parlament hat am Montag in dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das die Todesstrafe als standardmäßige Bestrafung im Fall palästinensischer Terroranschläge vorsieht. Das Gesetz war von der radikal rechten Koalitionspartei Otzma Jehudit (Jüdische Stärke) rund um Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir vorangetrieben worden und erhielt eine Mehrheit von 62 zu 48 Stimmen. Auch Premierminister Benjamin Netanjahu votierte mit Ja.
Konkret besteht das Gesetz aus zwei Teilen, wie die Times of Israel berichtet: Ein Teil gilt für die Militärgerichte im Westjordanland. Deren Gerichtsbarkeit unterliegen Palästinenser, aber keine israelischen Staatsbürger. Terroristen sollen demnach binnen 90 Tagen nach Urteilsspruch gehängt werden. Nur unter besonderen Umständen soll die Todesstrafe nicht greifen. Ein zweiter Teil gilt auch für israelische Staatsbürger. In diesem Fall kann die Todesstrafe aber nur verhängt werden, wenn es dem Attentäter mit seinem Anschlag darum ging, die Existenz des Staates Israel anzugreifen.
Befürworter des Gesetzes argumentieren, es erhöhe die Abschreckung für Terrortaten. Zugleich senke es die Motivation für Geiselnahmen. Denn immer wieder haben palästinensische Terroristen Israelis als Geiseln genommen, um auf diese Weise inhaftierte Terroristen freizupressen. Wenn Terroristen nun aber gehängt werden, können sie nicht mehr freigepresst werden.
Todesstrafe „außerhalb unsere Wertesystems“?
Kritiker merken an, faktisch werde die Todesstrafe nur bei Palästinensern zur Anwendung kommen. Israelisch-jüdische Terroristen müssten hingegen weiterhin nur mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Auch in Israel ist das Gesetz umstritten. So warnte Oppositionsführer Jair Lapid von der liberalen Partei Jesch Atid: „Die Stärke und Kraft des Staates Israel kommt nicht daher, dass wir auf dem Blut tanzen und dabei genau so aussehen wie die Terroristen.“ Letztlich sei das Gesetz genau das, was die Hamas habe erreichen wollen.
Bereits im Vorfeld der Abstimmung hatten zahlreiche internationale Stimmen vor dem Gesetz gewarnt. Die Außenminister Australiens, Deutschlands, Frankreichs, Italiens und des Vereinigten Königreichs etwa zeigten sich ob des „faktisch diskriminierenden Charakters“ besorgt. Zudem sei die Todesstrafe „eine unmenschliche und erniedrigende Art der Bestrafung ohne jede abschreckende Wirkung“. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft äußerte sich ebenfalls kritisch.
Auch nach der Abstimmung meldeten sich zahlreiche Kritiker zu Wort. Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) warnte, es werde „immer schwerer, seine Solidarität mit Israel zu zeigen“. Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Lars Castellucci (SPD), betonte, Israel stelle sich mit dem Gesetz „klar außerhalb unseres Wertesystems“. Ob das Gesetz wirklich Wirkung entfalten wird, ist derweil noch unklar. Beobachter gehen davon, dass das Oberste Gericht es noch stoppt. (ser)





