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Nach Kritik: Rheinland-Pfalz nimmt Einstellungsverbot für AfD-Mitglieder zurück

Nach Kritik: Rheinland-Pfalz nimmt Einstellungsverbot für AfD-Mitglieder zurück

Nach Kritik: Rheinland-Pfalz nimmt Einstellungsverbot für AfD-Mitglieder zurück

Teilnehmer eines AfD-Landesparteitags in Rheinland-Pfalz heben blaue Stimmkarten mit der Aufschrift „Ja!“ in die Höhe. Im Hintergrund ist eine große blaue Bühnenkulisse mit der Aufschrift „Landesparteitag Rheinland-Pfalz AfD“ sowie einem roten Pfeil und Landeswappen zu sehen. Auf dem Podium sitzen mehrere Personen hinter Mikrofonen. Delegierte stimmen auf dem Landesparteitag der AfD in Idar-Oberstein ab. Beim Parteitag stellt die AfD ihre Liste für die Landtagswahlen auf. Gute Laune: AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz dürfen weiterhin in den Staatsdienst. Foto: picture alliance/dpa | Laszlo Pinter
Teilnehmer eines AfD-Landesparteitags in Rheinland-Pfalz heben blaue Stimmkarten mit der Aufschrift „Ja!“ in die Höhe. Im Hintergrund ist eine große blaue Bühnenkulisse mit der Aufschrift „Landesparteitag Rheinland-Pfalz AfD“ sowie einem roten Pfeil und Landeswappen zu sehen. Auf dem Podium sitzen mehrere Personen hinter Mikrofonen. Delegierte stimmen auf dem Landesparteitag der AfD in Idar-Oberstein ab. Beim Parteitag stellt die AfD ihre Liste für die Landtagswahlen auf. Gute Laune: AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz dürfen weiterhin in den Staatsdienst. Foto: picture alliance/dpa | Laszlo Pinter
Gute Laune: AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz dürfen weiterhin in den Staatsdienst. Foto: picture alliance/dpa | Laszlo Pinter
Nach Kritik
 

Rheinland-Pfalz nimmt Einstellungsverbot für AfD-Mitglieder zurück

AfD-Mitglieder dürfen in Rheinland-Pfalz nun doch in den Staatsdienst – trotz gegenteiliger Ankündigung. Verfassungsrechtler hatten das Vorhaben als klar verfassungswidrig bezeichnet. Jetzt betont das Ministerium plötzlich, es habe nie ein Verbot geben sollen.
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MAINZ. Nach scharfer Kritik von Staatsrechtlern hat das rheinland-pfälzische Innenministerium seine Haltung zu einem pauschalen Berufsverbot für AfD-Mitglieder im Staatsdienst revidiert. Eine Einstellung soll künftig doch nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen sein. Wie der SWR berichtet, werde das Haus von Innenminister Michael Ebling (SPD) stattdessen jeden Einzelfall individuell prüfen.

Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende von Rheinland-Pfalz, Sebastian Münzenmaier, sprach von einem „Rückzug im Angesicht der Rechtslage“. Es sei eine gute Nachricht, daß im Innenministerium wieder die Vernunft einkehre. Ebling habe mit seinem „unkoordinierten Vorpreschen“ gezeigt, „daß er nicht in der Lage ist, zwischen seinem Amt als Verfassungsminister und seiner Rolle als SPD-Funktionär zu trennen“, sagte Münzenmaier der JUNGEN FREIHEIT. „Dieses durchschaubare Manöver diente allein dem Zweck, sich parteipolitisch zu profilieren und AfD-Mitglieder einzuschüchtern.“

Der AfD-Abgeordnete Sebastian Münzenmaier spricht im Bundestag. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Der AfD-Abgeordnete Sebastian Münzenmaier spricht im Bundestag. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Münzenmaier, der auch stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender im Bundestag ist, warf dem Minister vor, „dem Ansehen von Rheinland-Pfalz geschadet und sich zutiefst blamiert“ zu haben. Es brauche keine „Radikalenerlasse 2.0 und politisch motivierte Berufsverbote“, unterstrich der stellvertretende Landesvorsitzende. Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) solle beginnen, Eblings Amtsführung zu hinterfragen.

SPD-Fraktion begrüßte AfD-Ausschluß

Noch am 12. Juli hatte die SPD-Fraktion im Landtag in einer Pressemitteilung die Neufassung der Verwaltungsvorschriften begrüßt. Bewerber müßten künftig erklären, „kein Mitglied einer extremistischen Organisation zu sein“. Falls eine solche Erklärung nicht abgegeben werde, „darf nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden“. Auch das Ministerium selbst hatte dem SWR zunächst mitgeteilt, AfD-Mitglieder würden nicht mehr eingestellt.

Mehrere Staatsrechtler hatten diese Praxis als verfassungswidrig eingestuft. Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg erklärte im Cicero, ein pauschaler Ausschluß von Parteimitgliedern sei „verfassungsrechtlich nicht möglich“. Joachim Wieland von der Universität Speyer betonte, über die Eignung müsse „in jedem Fall einzeln entschieden werden“. Auch Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes warnte, in einer Demokratie müsse es erlaubt sein, einer nicht verbotenen Partei wie der AfD anzugehören.

AfD-Mitglieder dürfen weiterhin in den Staatsdienst

Nach der juristischen Kritik rückte das Innenministerium von seiner bisherigen Darstellung ab. Eine Einzelfallprüfung sei stets vorgesehen gewesen, sagte ein Sprecher dem SWR. Die öffentliche Kommunikation sei mißverständlich gewesen. Tatsächlich hatten SPD-Fraktion und Ministerium zuvor nicht erkennen lassen, daß Parteimitglieder nicht automatisch ausgeschlossen werden sollten.

Rheinland-Pfalzs Innenminister Michael Ebling (SPD) rudert zurück. Foto: IMAGO / Sämmer
Rheinland-Pfalzs Innenminister Michael Ebling (SPD) rudert zurück. Foto: IMAGO / Sämmer

Mit der Korrektur kehrt Rheinland-Pfalz zur geltenden Rechtslage zurück. Bewerber müssen künftig zwar eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung durchlaufen, können aber nicht allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit abgelehnt werden. Ein faktisches Berufsverbot, wie es zunächst angekündigt wurde, wird nicht umgesetzt. (sv)

Gute Laune: AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz dürfen weiterhin in den Staatsdienst. Foto: picture alliance/dpa | Laszlo Pinter
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