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Werbeverbot für Abtreibungen: Union kritisiert Beschluß zur Abschaffung von Paragraph 219a

Werbeverbot für Abtreibungen: Union kritisiert Beschluß zur Abschaffung von Paragraph 219a

Werbeverbot für Abtreibungen: Union kritisiert Beschluß zur Abschaffung von Paragraph 219a

Frau hält Ultraschallbild in der Hand: Die CDU erinnert daran, daß die Menschenwürde auch ungeborenen Kindern zusteht
Frau hält Ultraschallbild in der Hand: Die CDU erinnert daran, daß die Menschenwürde auch ungeborenen Kindern zusteht
Frau hält Ultraschallbild in der Hand: Die CDU erinnert daran, daß die Menschenwürde auch ungeborenen Kindern zustehe Foto: picture alliance / Andriy Popov / PantherMedia
Werbeverbot für Abtreibungen
 

Union kritisiert Beschluß zur Abschaffung von Paragraph 219a

Nach dem Willen der Ampelkoalition soll das Werbeverbot für Abtreibungen fallen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett nun beschlossen. Kritik daran kommt von der Union, die die grundrechtliche Pflicht anmahnt, auch ungeborenes Leben zu schützen.
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Wallasch, Medien, Gesicht

BERLIN. Die Unionsfraktion im Bundestag hat den Vorstoß der Ampelkoalition zur Abschaffung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs kritisiert. Die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen helfe Frauen nicht, die ungewollt schwanger sind, bemängelte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU). Vielmehr werde damit die grundrechtliche Verpflichtung des Staates mißachtet, auch ungeborenes Leben zu schützen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) beschlossen, der die Abschaffung des Werbeverbots vorsieht. Die seit dem 3. Oktober 1990 ergangenen Urteile wegen Verstößen gegen Paragraph 219a sollen zudem aufgehoben und entsprechende Verfahren eingestellt werden. Die Vorlage muß noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

„Was längst überfällig war, wird endlich Realität“, lobte Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) die Entscheidung. Buschmann hatte immer wieder moniert, der Paragraph 219a verbiete es Ärzten, sachlich über Abtreibungen zu informieren.

Krings rechnet mit offener Werbung für Abtreibungen

„Mit Ideologie argumentiert die Ampel-Regierung hierbei an den Fakten vorbei“, kritisierte Krings mit Blick auf die Begründung. Es gebe bereits umfangreiche Informationsmöglichkeiten. Wer den betroffenen Frauen wirklich helfen wolle, müsse unter anderem unabhängige Beratungsstellen stärken.

Die Menschenwürde stehe auch ungeborenen Kindern zu. Bei einer Streichung des Paragraphen 219a sei allerdings mit einer offenen Werbung für Abtreibungen zu rechnen. Der Beschluß des Kabinetts sei ein Dammbruch und stelle das falsche Verständnis von „Fortschritt wagen“ und „Freiheit“ der Ampelkoalition unter Beweis.

Kompromißlösung habe langwierige Debatte befriedet

Zudem gebe sie einen gesellschaftlichen Konsens auf, um den jahrelang gerungen worden sei. Die Kompromißlösung aus dem Jahr 1995 habe die Debatte über lange Zeit hinweg befriedet. „Den Weg, den die Ampel hier geht, droht unsere Gesellschaft in dieser wichtigen ethischen Frage zu spalten“, warnte der Christdemokrat.

Auch aus den Reihen der AfD erhält das Kabinett Kritik für ihren Beschluß. „Ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben: Ohne Wenn und Aber. Dieses Recht will ihnen die Ampel-Koalition schrittweise absprechen“, mahnte die AfD-Vizechefin Beatrix von Storch. (zit)

Frau hält Ultraschallbild in der Hand: Die CDU erinnert daran, daß die Menschenwürde auch ungeborenen Kindern zustehe Foto: picture alliance / Andriy Popov / PantherMedia
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