BERLIN. Der Kabarettist Uwe Steimle hat gegenüber dem Stauffenberg-Enkel Karl Graf von Stauffenberg eine Unterlassungserklärung abgegeben. Steimle verpflichte sich demnach, den Namen Claus Schenk Graf von Stauffenberg nicht mehr in Zusammenhang mit vermeintlichen Gewaltaufrufen gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu nennen, berichtet die Bild.
Nach Aussage seines Anwalts habe Steimle die Erklärung sofort unterzeichnet – „ohne Beratung und ohne juristischen Zwang“. Sein Mandant schätze das Wirken Stauffenbergs als ein deutliches Signal in dunkelster deutscher Geschichte und sei mittlerweile zu der Ansicht gekommen, dass „das Wirken des Widerstandskämpfers nicht Gegenstand von kabarettistischen Zuspitzungen sein sollte“. Er bedauere „die mediale Zuspitzung zu diesem Punkt“.
Der Stauffenberg-Enkel erklärte, die Einlassungen zu akzeptieren, und „begrüße, dass der die Unterlassung unterschrieben hat. Eine öffentliche Entschuldigung hätte ich jedoch für angebracht empfunden. Steimle hat immerhin dem gewählten Bundeskanzler gedroht.“ Steimles Anwalt erklärte der Bild, sein Mandant sehe keinen Grund für eine Entschuldigung. Es sei „völlig legitim und zulässig, politische Satire in einem Zeitraum zu pflegen, in dem das friedliche Ansinnen meines Mandanten hoch gefährdet erscheint“.
„Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“
Zuvor hatte der Stauffenberg-Enkel den Kabarettisten aufgrund eines Witzes kritisiert (JF berichtete). Während einer AfD-Wahlkampfveranstaltung im Juli hatte Steimle über Bundeskanzler Merz gesagt: „Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“ Der Widerstandskämpfer Claus Schenk Graf von Stauffenberg hatte im Juli 1944 versucht, Adolf Hitler bei einem Bombenattentat zu töten. „Ich bin sprachlos. Das ist Geschichtsklitterung par excellence“, erklärte Karl Graf von Stauffenberg daraufhin.
Zeitgleich hatte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gegen Steimle ermittelt. Es sei ein Verfahren nach Paragraph 126 des Strafgesetzbuches eingeleitet, bestätigte die Behörde gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Demnach habe sich Steimle möglicherweise strafbar gemacht, indem er in einer Weise, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören, Straftaten angekündigt habe.
Streit um DDR-Hymne
Für Aufmerksamkeit hatte zudem eine Szene gesorgt, in der Steimle gemeinsam mit AfD-Chef Tino Chrupalla und dem AfD-Spitzenkandidaten aus Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, die Nationalhymne der DDR sang (JF berichtete). Der entsprechende Text war in der DDR allerdings bereits ab den 70er Jahren nicht mehr offiziell gesungen worden. „Ich wollte eigentlich auch noch die zweite Strophe singen, weil die noch immer tagesaktuell ist. Wir müssen nicht versuchen, kriegstüchtig zu sein, wir müssen friedenssüchtig sein“, betonte Steimle gegenüber der JF.
„Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ohne mal wirklich braucht“ – sagt Kabarettist Steimle. Auf einer Veranstaltung mit #AfD Chef #Chrupalla und Spitzenkandidat #Siegmund. pic.twitter.com/XEpGvyYv4Y
— gabor halasz (@gaborhalasz1) July 14, 2026
Auch Äußerungen über Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wurden von der Staatsanwaltschaft beanstandet. Angesichts des neuen Porträtbildes Merkels scherzte er: „Warum hat sie sich im Stehen malen lassen? Weil sie ahnt, sie wird bald sitzen.“ Im Moment hänge sie erst mal. Aber wenn „alle Stricke“ reißen würden, „dann stellen wir sie an die Wand. Uns wird schon was einfallen“. (lb)






