KOBLENZ. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Schließung des islamischen Al-Nur-Kindergartens in Mainz bestätig. Anlaß für den Entzug der Betriebserlaubnis ist eine Gefährdung der Kinder in der Einrichtung, da der Trägerverein enge Kontakte zur radikalislamischen Muslimbruderschaft und der salafistischen Bewegung pflege, heißt es in der Urteilsbegründung.
Der islamische Trägerverein Arab Nil Rhein habe nichts an den kritisierten Zuständen in der Kita geändert. Daher bestehe „die konkrete Gefahr, daß die gesellschaftliche Integration der Kinder erschwert“ werde. So drohe ihnen ein Abgleiten in eine religiös geprägte Parallelgesellschaft, mahnt das Gericht.
Verein erfüllte Auflagen nicht
Der Verein habe in der Vergangenheit gegen Auflagen verstoßen, wonach er den Austausch mit anderen Kitas pflegen sollte. Dazu waren die Betreiber verpflichtet worden, da ihre Auslegung des Islam schon vor der Erteilung der Betriebserlaubnis als gefährlich eingestuft worden war.
Die Einrichtung war seit 2008 in Betrieb. Die dort betreuten 22 Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren brauchen nun neue Kitaplätze.
Im März hatte das Verwaltungsgericht Mainz einen Eilantragt des Moscheevereins Arab Nil Rhein abgelehnt. Die Entscheidung begründeten die Richter mit ausreichenden Indizien für das extremistische Gedankengut der Organisation. Bereits im Februar hatte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz dem Moscheeverein die Betriebserlaubnis entzogen. (ag)