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Rheinland-Pfalz: Gewerkschaft der Polizei will AfD-Politiker nicht mehr als Förderer

Rheinland-Pfalz: Gewerkschaft der Polizei will AfD-Politiker nicht mehr als Förderer

Rheinland-Pfalz: Gewerkschaft der Polizei will AfD-Politiker nicht mehr als Förderer

Außenansicht der Geschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei in Erfurt. Die Räume der Gewerkschaft der Polizei des Landesbezirks Thüringen in Erfurt wurden am 26. Juni 2025 erneut durchsucht. Der Verein distanziert sich klar von der AfD.
Außenansicht der Geschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei in Erfurt. Die Räume der Gewerkschaft der Polizei des Landesbezirks Thüringen in Erfurt wurden am 26. Juni 2025 erneut durchsucht. Der Verein distanziert sich klar von der AfD.
Das Logo der Gewerkschaft der Polizei (GdP) an einer Landesgeschäftsstelle: AfD-Landtagsabgeordnetem die Fördermitgliedschaft entzogen. Foto: picture alliance/dpa | Jacob Schröter
Rheinland-Pfalz
 

Gewerkschaft der Polizei will AfD-Politiker nicht mehr als Förderer

Ein rheinland-pfälzischer Landtagsabgeordneter darf nicht mehr Fördermitglied der Gewerkschaft der Polizei sein – weil er in der AfD ist. Der JF liegt das Schreiben vor, der Politiker selbst nennt es „bemerkenswert“.
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MAINZ. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz hat die Fördermitgliedschaft des AfD-Landtagsabgeordneten Bailey Wollenweber wegen dessen Parteimitgliedschaft beendet. Eine Mitgliedschaft in der Rechtspartei sei „nach einem Beschluss des Bundesvorstands“ der GdP „unvereinbar“ mit einer Mitgliedschaft in der Polizeigewerkschaft, heißt es in dem Brief, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Diese Unvereinbarkeit gelte auch für reine Fördermitglieder, „die ohne Mitgliedschaftsrechte die GdP aus ideellen Gründen unterstützen möchten“.

Wollenweber reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung. „Wer Polizei und Sicherheitskräfte unterstützt, sollte nicht aufgrund seiner Parteizugehörigkeit ausgeschlossen werden“, sagte er. Es sei „bemerkenswert“, dass seine Fördermitgliedschaft „ausgerechnet am Tag der Konstituierung des Landtags Rheinland-Pfalz und meiner Einberufung als Mitglied des Landtags“ beendet wurde.

Das Handeln der GdP werfe „grundsätzliche Fragen“ auf über den Umgang mit Meinungsverschiedenheit, demokratischer Teilhabe und politischer Vielfalt. Dass selbst reine Fördermitgliedschaften wegen einer Parteizugehörigkeit beendet würden, sei „ein bedenklicher Vorgang“.

AfD-Mitgliedschaft ist für die GdP ein Ausschlussgrund

Zugleich betonte der 25jährige, seine Wertschätzung für die Arbeit der Polizisten bleibe davon „unberührt“. Sie leisteten täglich „einen unverzichtbaren Dienst“ für die öffentliche Sicherheit. Dafür verdienten sie Respekt, „unabhängig von parteipolitischen Auseinandersetzungen.

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Der GdP-Bundesvorstand hatte im März 2021 die Unvereinbarkeit zwischen dem eigenen Verein und einer AfD-Mitgliedschaft beschlossen. Die damalige Entscheidung beinhaltete auch eine Passage, wonach auch GdP-Mitglieder, „die sich mit ihrer Parteimitgliedschaft zur AfD bekennen, sie unterstützen oder mit ihr sympathisieren“ fortan nicht willkommen und aufgefordert seien, „die gewerkschaftliche Solidargemeinschaft zu verlassen“.

Als Begründung dafür hieß es unter anderem, die Rechtspartei verschiebe „die Grenzen des Sagbaren und des politischen Diskurses gezielt nach rechts – und damit für Demokratinnen und Demokraten ins Unerträgliche“. Die Rechtspartei sei „daher mitverantwortlich für Hass, Hetze und Gewalt“. (st)

Das Logo der Gewerkschaft der Polizei (GdP) an einer Landesgeschäftsstelle: AfD-Landtagsabgeordnetem die Fördermitgliedschaft entzogen. Foto: picture alliance/dpa | Jacob Schröter
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