ERFURT. Landesverband und Landtagsfraktion der AfD Thüringen haben beim Landesverfassungsgericht in Weimar Klage gegen Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer und Innenminister Georg Maier (SPD) eingereicht. Grund ist die Entscheidung der Behörde, die AfD zum Prüffall zu erklären. Dabei handelt es sich um die Vorstufe einer möglichen Überwachung.
Maier hatte die Entscheidung, die bereits im September getroffen wurde, unterstützt, deswegen richtet sich die Klage auch gegen ihn. Anläßlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2017 hätten beide Amtsträger mit „diversen falschen Tatsachenbehauptungen“ die AfD Thüringen als „Prüffall“ des Verfassungsschutzes bezeichnet, teilte der Pressesprecher des Landesverbands, Torben Braga, mit. Dies habe eine „bundesweite mediale Kampagne zur Folge“ gehabt, in welcher der AfD rechtsextreme Ziele unterstellt und die Treue zur Verfassung abgesprochen worden sei.
„Einzigartiger politischer Erpressungsversuch“
Nach Angaben des Verfassungsschutzes verläuft die Prüfung ohne den Einsatz geheimdienstlicher Mittel und soll ergebnisoffen sein. Kramer hatte vor der Wahl des Landesvorsitzenden Björn Höcke zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2019 die Partei gewarnt. „Wenn die AfD Björn Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sie sich zu dem, was er sagt. Damit würde die Partei zementieren, wo sie steht.“
Die AfD bezeichnete dies nun als „einzigartigen politischen Erpressungsversuch“. Parteitagsteilnehmer hätten dadurch veranlaßt werden sollen, „den wirkmächtigen Oppositionspolitiker und Angstgegner der Regierungskoalition Höcke nicht zum Spitzenkandidaten zu wählen“.
Landessprecher Stefan Möller spricht in dem Zusammenhang von „schwerem Amtsmißbrauch“. Das Öffentlichmachen des „Prüffalls“ sowie der „Erpressungsversuch durch den Verfassungsschutzpräsidenten“ seien „schwerste Verstöße gegen die Neutralitätspflicht und Eingriffe in das Recht der Parteien auf Chancengleichheit“. Möller: „Der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz und das Innenministerium sind nicht wie in der DDR dazu da, um unbequeme Oppositionsparteien wie die AfD zu verfolgen und zu diffamieren.“ (tb)