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Urteil in München: Umwelthilfe scheitert mit Verbrenner-Verbot-Klage

Urteil in München: Umwelthilfe scheitert mit Verbrenner-Verbot-Klage

Urteil in München: Umwelthilfe scheitert mit Verbrenner-Verbot-Klage

Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, nach einem seiner vielen Gerichtstermine. Foto: picture alliance / Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa
Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, nach einem seiner vielen Gerichtstermine. Foto: picture alliance / Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa
Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, nach einem seiner vielen Gerichtstermine. Foto: picture alliance / Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa
Urteil in München
 

Umwelthilfe scheitert mit Verbrenner-Verbot-Klage

Die Umwelthilfe will BMW verbieten, auch nach 2030 noch Autos mit Verbrennermotoren zu verkaufen. Das Landgericht München lehnt die Klage jetzt ab.
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MÜNCHEN. In ihrem Kampf gegen Autos hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht München I wies eine Klage des Abmahnvereins ab, die BMW den Verkauf von mit Benzin und Diesel angetriebenen Autos nach 2030 verbieten sollte.

Die DUH, die in Großstädten bereits Diesel-Fahrverbote erstritten hatte, hatte sich aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2021 Hoffnung gemacht, das Verbot gerichtlich durchsetzen zu können. Die Münchner Richter sahen in dem Karlsruher Beschluß, der den Gesetzgeber zum Klimaschutz verpflichtet, jedoch keinen Grund, der Klage zu entsprechen.

Umwelthilfe scheitert auch gegen Mercedes

In dem vorliegenden Fall seien keine Besonderheiten ersichtlich, die zu einer abweichenden Bewertung führen könnten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Durch die CO₂-Emissionen des Autoverkehrs sieht die DUH ihre „allgemeinen Persönlichkeitsrechte“ verletzt. Das Gericht schloß einen solchen Eingriff zwar nicht aus, entschied aber, daß zum jetzigen Zeitpunkt noch keine rechtswidrige Verletzung drohe. BMW begrüßte das Urteil: „Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muß im politischen Prozeß erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente, nicht aber im Gerichtssaal“, sagte ein Sprecher.

Eine vergleichbare Klage des Vereins gegen Mercedes-Benz hatte das Landgericht Stuttgart im vergangenen September ebenfalls abgewiesen. Die Deutschen Umwelthilfe fordert auch ein dauerhaftes Böllerverbot und die Abschaffung der Weihnachtsbeleuchtung. (fh)

Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, nach einem seiner vielen Gerichtstermine. Foto: picture alliance / Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa
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