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Urteil im Fall Serkan Çalar: Zugbegleiter totgeprügelt: Zehn Jahre Haft für Ioanni V.

Urteil im Fall Serkan Çalar: Zugbegleiter totgeprügelt: Zehn Jahre Haft für Ioanni V.

Urteil im Fall Serkan Çalar: Zugbegleiter totgeprügelt: Zehn Jahre Haft für Ioanni V.

Der Angeklagte kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts. Der 26jährige wurde nach dem Tod des Zugbegleiters nicht wegen Mord verurteilt. Foto: picture alliance/dpa/dpa POOL | Uwe Anspach
Der Angeklagte kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts. Der 26jährige wurde nach dem Tod des Zugbegleiters nicht wegen Mord verurteilt. Foto: picture alliance/dpa/dpa POOL | Uwe Anspach
Der Angeklagte kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts. Der 26jährige wurde nach dem Tod des Zugbegleiters nicht wegen Mord verurteilt. Foto: picture alliance/dpa/dpa POOL | Uwe Anspach
Urteil im Fall Serkan Çalar
 

Zugbegleiter totgeprügelt: Zehn Jahre Haft für Ioanni V.

Der Zugbegleiter Serkan Çalar stirbt nach einer Fahrkartenkontrolle im Regionalexpress. Nun muss der Grieche Ioanni V. wegen der tödlichen Attacke für zehn Jahre ins Gefängnis. Die Familie des Opfers ist nach dem Urteil enttäuscht.
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ZWEIBRÜCKEN. Das Landgericht Zweibrücken hat den 26 Jahre alten Ioanni V. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Grieche hatte den Zugbegleiter Serkan Çalar Anfang Februar in einem Regionalexpress bei Landstuhl so schwer attackiert, dass der 36jährige zwei Tage später an einer Hirnblutung starb.

Çalar hatte den Mann während einer Fahrt von Kaiserslautern nach Homburg kontrollieren wollen. Nach Darstellung im Prozess hatte Ioanni V. kein gültiges Ticket.

Als der Zugbegleiter ihn des Zuges verweisen wollte, eskalierte die Situation. Eine Überwachungskamera zeichnete die Tat auf. Der Angeklagte schlug demnach mehrfach gegen den Kopf des Bahnmitarbeiters. Erst als Çalar bewusstlos zusammenbrach, ließ der Täter von ihm ab. Der Zugbegleiter hinterließ zwei Kinder (die JF berichtete).

Familie des Zugbegleiters bleibt Urteilsverkündung fern

Die Angehörigen des Opfers nahmen aus Protest nicht an der Urteilsverkündung teil. Sie hatten auf eine Verurteilung wegen Mordes gehofft. Auch die Nebenklage hatte verlangt, die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen zu werten. Das Gericht folgte dem nicht. Der Vorsitzende Richter Andreas Herzog sagte zur Begründung, der Angeklagte habe spontan und aufgeladen gehandelt. Er habe nicht mit dem Tod des Opfers gerechnet.

Der Anwalt der Nebenklage, Yalçın Tekinoğlu, kündigte nach dem Urteil Revision an. „Serkan Çalar wurde mit vier Schlägen gegen den Kopf getötet. Das Urteil ist ein fünfter Schlag für die Familie Çalar“, sagte er nach der Verhandlung. Auch Çalars Bruder Ismail kritisierte die Entscheidung scharf. Die Familie könne das Urteil nicht akzeptieren. Der Täter sei in zehn Jahren wieder draußen, sagte er der „Bild“. Die Verteidiger des Angeklagten hielten die rechtliche Bewertung des Gerichts dagegen für zutreffend, kritisierten aber das Strafmaß. Die Strafe sei zu hoch und entspreche nicht dem Umfang der Schuld. Man werde die schriftlichen Urteilsgründe prüfen.

Die Deutsche Bahn kündigte nach dem Urteil an, dauerhaft an den getöteten Zugbegleiter erinnern zu wollen. Gemeinsam mit der Familie solle am Mannheimer Hauptbahnhof ein Mahn- und Gedenkort für Serkan Çalar eingerichtet werden. (rr)

Der Angeklagte kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts. Der 26jährige wurde nach dem Tod des Zugbegleiters nicht wegen Mord verurteilt. Foto: picture alliance/dpa/dpa POOL | Uwe Anspach
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