STRAßBURG. Das EU-Parlament hat am Donnerstag die sogenannte Chatkontrolle im Eilverfahren durchgewunken. Mit 276 Stimmen wurde die nötige Mehrheit von 361 gegen das Vorhaben nicht erreicht. Für die Kontrolle votierten 286 Abgeordnete, 30 enthielten sich. Ein Änderungsantrag der liberalen Renew-Europe-Fraktion, der die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausnimmt, ging jedoch durch. Wie dies technisch umgesetzt wird, bleibt offen.
Bei der Abstimmung ging es um eine im April ausgelaufene Regelung, wonach Online-Dienste freiwillig den Datenschutz ihrer Nutzer umgehen dürfen. Ziel der Verordnung ist offiziell das Festlegen von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Künftig dürfen Betreiber von Online-Plattformen und Messengerdiensten wie Google, Meta oder Microsoft bis 2028 auf eigene Initiative hin nach Kinderpornographie suchen und Inhalte sperren. Darunter sollen Bilder, Videos ohne Ton und Links fallen.
Um aber eine Überwachung privater Chats zu ermöglichen, muss deren Verschlüsselung umgangen werden, die in vielen Anwendungen zum Standard gehört. Durch diese wird der Inhalt der Nachrichten bislang nur dem Sender und Empfänger zugänglich gemacht, sodass die Dienstbetreiber keinen Zugriff darauf erhalten.
EU-Parlamentspräsidentin setzte das Thema erneut auf die Agenda
Ein wichtiger Bestandteil des Vorhabens ist zudem die verpflichtende Altersverifikation. Digitale Plattformen und App-Stores sollen demnach künftig das Alter ihrer Nutzer bereits vor der Nutzung überprüfen müssen – vorgeblich, um Minderjährige besser vor schädlichen Inhalten zu schützen. Ergänzt wird das Paket durch eine Pflicht zur Vorabprüfung von Inhalten. Hochgeladene Beiträge sollen schon vor dem Upload auf illegale oder schädliche Inhalte kontrolliert werden – ein System, das in der Praxis als Upload-Filter bekannt ist.
Eigentlich hatten die Abgeordneten das Vorhaben vor über drei Monaten bereits zweimal abgelehnt. Dennoch gelang es Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, das Thema beim EU-Gipfel im Juni überraschend wieder auf die Agenda zu setzen.
Die Mitgliedstaaten erteilten der Ausnahmeregelung daraufhin grünes Licht und ermöglichten dem Europaparlament damit, erneut über eine Verlängerung abzustimmen. Am Dienstag votierte eine Mehrheit der Parlamentarier schließlich dafür, das Verfahren im Eilverfahren durchzupeitschen (JF berichtete). Gegner der Chatkontrolle sehen in dem zuvor abgelehnten Verfahren einen Rechtsbruch.
Datenschützer kritisieren den Vorstoß
Datenschützer lehnen das Vorhaben seit Jahren ab. Sie warnen, dass ein flächendeckendes Scannen privater Nachrichten einer anlasslosen Massenkontrolle gleichkäme und wenig effektiv beim Schutz von Kindern sei. Bereits im Oktober 2025 hatte sich der Deutsche Kinderschutzbund deutlich gegen die geplante EU-Chatkontrolle ausgesprochen (JF berichtete). Der Verband forderte von der Bundesregierung „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“ im Kampf gegen sexualisierte Gewalt.
Scharfe Kritik an der Abstimmung im Parlament kam im Vorfeld von der innenpolitischen Sprecherin der AfD-Delegation im EU-Parlament, Mary Khan. Bei der Entscheidung zur Verlängerung der Chatkontrolle handele es sich um „einen demokratischen Skandal“, da diese bereits im März abgelehnt wurde. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, mahnte Khan. „Wer Grundrechte ernst nimmt, darf die vertrauliche Kommunikation der Bürger nicht durch die Hintertür preisgeben.“
Union begrüßt die Chatkontrolle
Auch zahlreiche weitere EU-Abgeordneten wie der parteilose deutsche Europaparlamentarier Friedrich Pürner (ehemals BSW) hatten die Abstimmung als undemokratisch kritisiert. „Kurz vor der Sommerpause – während alle die Badeutensilien packen und auf die Fußball-WM schielen – schiebt die Parlamentspräsidentin das Thema klammheimlich wieder auf die Agenda“, monierte Pürner am Dienstag auf X. Das Ganze sei „Realsatire pur“, spottete der Abgeordnete.
Der Grünen-EU-Abgeordnete Ignazio Marino betonte gegenüber Euronews, Kinder würden „durch gezielte Strafverfolgung geschützt, nicht durch das Durchleuchten privater Nachrichten von Millionen Unschuldigen“. Die Chatkontrolle sei ein Instrument zur „Massenüberwachung“. Kritik kam zudem von den Betreibern von Online-Plattformen selbst, die eine fehlende Rechtsgrundlage bemängelten.
Positiv äußerten sich hingegen CDU und CSU. Sie meinen, die auslaufende Rechtsgrundlage hätte eine gefährliche Lücke im Kinderschutz hinterlassen. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) forderte in Bezug auf das Votum in Straßburg, die Übergangsregelung schnell wieder in Kraft zu setzen. „Das hilft, Täter dingfest zu machen, die weitere Verbreitung solcher entsetzlichen Darstellungen zu bekämpfen und Straftaten an Körper und Seele von schutzlosen Kindern zu verhindern.“ Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach bereits im März davon, dass ein Auslaufen der Übergangsregelung ein „schwerer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“ sei. (rsz/st)





