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Nicht mehr „gesichert rechtsextrem“: Verfassungsschutz Niedersachsen stuft AfD zurück

Nicht mehr „gesichert rechtsextrem“: Verfassungsschutz Niedersachsen stuft AfD zurück

Nicht mehr „gesichert rechtsextrem“: Verfassungsschutz Niedersachsen stuft AfD zurück

Schlappe für Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) und ihren Verfassungsschutz.
Schlappe für Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) und ihren Verfassungsschutz.
Schlappe für Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) und ihren Verfassungsschutz. Foto: picture alliance / Noah Wedel
Nicht mehr „gesichert rechtsextrem“
 

Verfassungsschutz Niedersachsen stuft AfD zurück

Nach einer Klage der AfD Niedersachsen gibt der Landesverfassungsschutz klein bei: Er nimmt die Hochstufung „gesichert rechtsextrem“ zurück. Die stand von Beginn an auf tönernen Füßen und schien politisch motiviert.
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HANNOVER. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die kürzlich noch von der SPD-Innenministerin Daniela Behrens bejubelte Hochstufung des AfD-Landesverbandes als „gesichert rechtsextrem“ zurückgenommen. Es werde die Partei nur noch wie ein Verdachtsobjekt behandeln.

Der Rückzieher ist eine Reaktion darauf, dass die AfD vor dem Verwaltungsgericht Hannover Klage eingereicht und Eilrechtsschutz beantragt hat (die JF berichtete). Die Einstufung wird bis zum Gerichtsbeschluss ausgesetzt.

Die Begründung für die Höherstufung hatte Mitte Februar wenig überzeugend geklungen. Zwar bemühe sich der Landesverband teilweise um ein gemäßigteres Auftreten, eine Distanzierung von extremistischen Kräften finde jedoch nicht statt, ließ der Inlandsgeheimdienst verlauten. Dennoch sei eine rechtsextremistische Ideologie mittlerweile prägend für den Landesverband.

Verfassungsschutz setzt Agenten-Einsatz aus

Nun teilte das Innenministerium mit, die AfD Niedersachsen werde weiterhin für beobachtungsbedürftig gehalten – und daher werde der Verfassungsschutz weiter gegen die Partei tätig sein. Der Geheimdienst führe die Partei weiter als Beobachtungsobjekt, behandele sie aber bis zur Entscheidung im Eilverfahren nur wie ein Verdachtsobjekt.

Besonders eingriffsintensive nachrichtendienstliche Maßnahmen wie das langfristige Einschleusen von Agenten, sogenannten „Vertrauenspersonen“, werde man weitgehend aussetzen.

Innenministerin Behrens hatte die mutmaßlich von ihr beeinflusste Höherstufung vor knapp vier Wochen noch regelrecht bejubelt: „Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus, und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen.“

Der Landesverband wurde daraufhin als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geführt. Die Höherstufung ermöglichte den Einsatz von Maßnahmen, die in der früheren Phase rechtlich nicht zulässig waren.

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Der Verfassungsschutz stufte die AfD Niedersachsen erstmals im Mai 2022 als Verdachtsfall ein. 2024 verlängerte er dies um zwei weitere Jahre – die maximale Frist. Danach musste er eine Entscheidung fällen, ob er die Beobachtung einstellt oder die Partei als „gesichert rechtsextrem“ betrachtet. Er entschied sich für letzteres und muss nun abwarten, wie das Verwaltungsgericht darüber entscheidet. (fh)

Schlappe für Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) und ihren Verfassungsschutz. Foto: picture alliance / Noah Wedel
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