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Buchrezension: Ein linkes Plädoyer für Meinungsfreiheit

Buchrezension: Ein linkes Plädoyer für Meinungsfreiheit

Buchrezension: Ein linkes Plädoyer für Meinungsfreiheit

Ronen Steinke während einer Lesung im Jahr 2020. Foto: picture alliance/dpa/Revierfoto | Revierfoto
Buchrezension
 

Ein linkes Plädoyer für Meinungsfreiheit

Der Journalist Ronen Steinke rechnet in einem neuen Buch mit den staatlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit ab. Eine tiefgreifende Ursachenanalyse vermeidet er aber. Fritz Söllner rezensiert.
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Das Thema der Bedrohung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ist im Mainstream angekommen. Selbst ein etablierter Journalist wie Ronen Steinke, Leitender Redakteur im Politikressort der Süddeutschen Zeitung, beklagt die zunehmende Überwachung und Kriminalisierung von Meinungsäußerungen. „Der deutsche Staat definiert heute etliche Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar unter die Meinungsfreiheit fielen.“

Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil die Einschränkung der Meinungsfreiheit kaum Äußerungen aus dem Teil des politischen Spektrums betrifft, in dem der Autor selbst verortet ist. Ob sein Protest nun durch die Überzeugung von der Wichtigkeit der Meinungsfreiheit motiviert ist oder doch eher durch die Sorge, auch Opfer von Repressalien werden zu können, sollte sich der politische Wind einmal drehen, sei dahingestellt.

Ronen Steinke: Meinungsfreiheit. Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen. Jetzt im JF-Buchdienst bestellen.

Der Staat soll sich aus historischen Debatten heraushalten

Steinke thematisiert die zunehmende Verschärfung des Strafrechts durch den Gesetzgeber, vor allem aber dessen immer weiter gehende Auslegung durch Polizei und Justiz. So nehmen Gerichte heute einen sehr großen Spielraum für sich in Anspruch, eine Äußerung als Aufforderung zur Gewalt oder Aufstachelung zum Hass, die „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“ (Paragraph 130 Abs. 1 StGB), einzustufen – und zu bestrafen. Die Zahl der entsprechenden Verfahren sei „seit 2014 in die Höhe geschnellt“. Die Zahl der Verfahren wegen Billigung von Straftaten (Paragraph 140 StGB) habe sich „sogar verhundertfacht“, was nicht zuletzt daran liege, dass heute sogar die Billigung noch gar nicht stattgefundener, lediglich fiktiver Straftaten sanktioniert werde.

Für im höchsten Maße problematisch hält Steinke auch den „Blasphemie-Paragraph“ (Paragraph 166 StGB), der die Kritik an Religionen dann unter Strafe stellt, wenn sie „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“ – was die absurde Folge hat, dass vor allem solche Religionen vor Kritik geschützt werden, deren Anhänger sich durch hohe Gewaltbereitschaft auszeichnen.

Ähnlich kritisch sieht der Autor das Verbot der Leugnung oder Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen (Paragraph 130 Abs. 2 StGB) oder von anderen Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Paragraph 130 Abs. 5 StGB). Schließlich werde damit das „Sprechen über Geschichte“ reglementiert und in bestimmten Fällen verboten. Das sei grundsätzlich abzulehnen, weil sich der Staat nicht in historische Debatten einzumischen habe – zumindest nicht in liberalen Rechtsstaaten.

Der Autor warnt auch vor dem Kampf gegen „Desinformation“

Steinke greift auch die zunehmende Dünnhäutigkeit vieler Politiker an, die sich immer weniger Kritik gefallen lassen wollen und entsprechende Äußerungen in Paragraph 188 StGB unter Strafe gestellt haben. Denn damit werde einer der wichtigsten Gründe für den verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit ad absurdum geführt: Denn „diese Freiheit gilt auch für scharfe Formulierungen, für Spott oder Unfreundlichkeiten. Lob der Regierung ist nicht das, wofür dieses Grundrecht erfunden wurde.“

Vollkommen zu Recht warnt der Autor vor den auf nationaler und europäischer Ebene zu beobachtenden Bestrebungen, „Desinformation“ zu sanktionieren – und später vielleicht auch zu kriminalisieren. So soll laut Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union die „Medienaufsicht“ gestärkt werden, um die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen entschiedener bekämpfen zu können (JF berichtete).

Von da aus ist es nur noch ein kleiner Schritt, mit den Mitteln des Strafrechts gegen Unwahrheiten (oder das, was der Staat dafür hält) vorzugehen. Aber der Staat ist, wie sich immer wieder zeigt, keineswegs unfehlbar – ganz abgesehen davon, dass die Unterscheidung zwischen Wahrheit und Unwahrheit in vielen Fällen – bei einseitigen oder irreführenden Aussagen – nicht einfach ist. Wahrheit kann man nicht oktroyieren; man kann sich ihr nur durch offene und kritische Diskussion nähern.

Bei den Ursachen und Schlussfolgerungen bleibt Steinke vage

So sehr Steinke und seiner Kritik an der aktuellen Entwicklung auch zuzustimmen ist, so fällt doch auf, dass er sich darauf beschränkt und keine Ursachenanalyse betreibt. Warum es zu der beklagten Einschränkung der Meinungsfreiheit gekommen ist, wird nicht diskutiert. Liegt das vielleicht daran, dass man dann den „Kampf gegen Rechts“ hätte erwähnen müssen?


Nicht thematisiert wird außerdem, dass die Einschränkung der Meinungsfreiheit nicht nur staatlicherseits erfolgt, sondern dass dabei auch Medien und Zivilgesellschaft eifrig mitwirken. Gerade die Rolle letzterer ist besonders bedenklich, weil der Staat auf dem Umweg über die Finanzierung willfähriger NGOs die verfassungsrechtlichen Grenzen der staatlichen Einwirkung auf die politische Willensbildung umgehen und so die Meinungsfreiheit effektiver einschränken kann, als wenn er nur auf Polizei und Justiz angewiesen wäre.

Was die Verteidigung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit angeht, so fordert Steinke zwar mehr „Streitkultur“ und mehr Mut, auch Kontroversen auszuhalten, bleibt im übrigen aber sehr vage. Wichtig ist das Buch von Steinke trotz dieser Versäumnisse – weil es zeigt, dass die Einschränkung der Meinungsfreiheit endlich auch im politischen und medialen Mainstream als ernstes Problem erkannt wird.

Aus der JF-Ausgabe 13/26.

Ronen Steinke während einer Lesung im Jahr 2020. Foto: picture alliance/dpa/Revierfoto | Revierfoto
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