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Berlin-Neukölln: Rumänen verlieren nach Heimaturlaub Obdachlosenplatz in Berlin

Berlin-Neukölln: Rumänen verlieren nach Heimaturlaub Obdachlosenplatz in Berlin

Berlin-Neukölln: Rumänen verlieren nach Heimaturlaub Obdachlosenplatz in Berlin

Nach ihrem Urlaub wollten die Rumänen wieder in die "eigenen vier Wände" der Berliner Notunterkunft. Doch der Platz war weg. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Monika Skolimowska
Nach ihrem Urlaub wollten die Rumänen wieder in die "eigenen vier Wände" der Berliner Notunterkunft. Doch der Platz war weg. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Monika Skolimowska
Nach ihrem Urlaub wollten die Rumänen wieder in die „eigenen vier Wände“ der Berliner Notunterkunft. Doch der Platz war weg. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Monika Skolimowska
Berlin-Neukölln
 

Rumänen verlieren nach Heimaturlaub Obdachlosenplatz in Berlin

Viel Rumänen reisen zehn Tage in ihre Heimat und verlangen danach erneut kostenlose Unterbringung in Berlin. Neukölln lehnt ab – und bekommt vor Gericht recht.
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BERLIN. Der Bezirk Neukölln hat einer rumänischen Familie nach deren Heimaturlaub die erneute Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft verweigert. Die Familie zog dagegen vor das Verwaltungsgericht Berlin – und scheiterte im Eilverfahren. Die Eltern und ihre zwei fast erwachsenen Kinder waren zuvor in einer Notunterkunft im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg untergebracht.

Die Kosten von rund 180 Euro täglich übernahm das Jobcenter Neukölln. Für vier Personen kamen damit monatlich etwa 5.400 Euro zusammen.

Dann reiste die Familie für zehn Tage nach Rumänien. Vor ihrer Abfahrt war sie darauf hingewiesen worden, dass nach einer längeren Abwesenheit kein Anspruch auf die Rückkehr in dieselbe Unterkunft bestehe. Nach der Heimkehr beantragten die vier dennoch erneut eine kostenlose Unterbringung. Neuköllns Sozialstadtrat Hannes Rehfeldt (CDU) lehnte dies ab. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung vorläufig. Nach Auffassung der Richter fehlte es „an der erforderlichen Unfreiwilligkeit der geltend gemachten Obdachlosigkeit“. Die Rumänen hätte ihre Situation demnach selbst vermeiden können.

Stadtrat sieht Rumänen als Signal für weitere Fälle

Rehfeldt sieht in dem Beschluss eine wichtige Weichenstellung. Der Staat bringe Menschen unter, um die Gefahr unfreiwilliger Obdachlosigkeit abzuwehren. „Aber wenn diese Gefahr selber gesetzt wird und vor allem, wenn sie auch selber wieder behoben werden kann, dann muss das nicht der Staat machen“, sagte der CDU-Politiker.

Nach seiner Darstellung gingen Gerichte bislang davon aus, dass allein der Hinweis auf eine mögliche Rückkehr ins Herkunftsland nicht genüge, um eine Unterbringung abzulehnen. In der aktuellen Entscheidung erkennt Rehfeldt nun einen Kurswechsel. Der Bezirk wolle deshalb prüfen, ob sich die Argumentation auch auf weitere Fälle übertragen lasse.

Bereits vor der Reise hatte es nach Angaben des Unterkunftsbetreibers Probleme mit der Familie gegeben. Beanstandet worden seien Alkohol- und Tabakkonsum in den Zimmern sowie Besuche nicht angemeldeter Personen. Wegen Verstößen gegen die Hausordnung sei die Familie abgemahnt worden. Neben den Unterkunftskosten erhielt sie weitere staatliche Leistungen. Das Jobcenter erkannte einen monatlichen Bedarf von 1.700 Euro an. Nach Anrechnung des Kindergeldes wurden demnach 1.012 Euro ausgezahlt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts könen die Rumänen noch Beschwerde einlegen. (rr)

Nach ihrem Urlaub wollten die Rumänen wieder in die „eigenen vier Wände“ der Berliner Notunterkunft. Doch der Platz war weg. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Monika Skolimowska
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