DRESDEN. Die schwarz-rote sächsische Minderheitsregierung von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat einen Handlungsleitfaden eingeführt, der Beamte und Behördenmitarbeiter mit AfD-Mitgliedschaft unter verschärfte Beobachtung stellt (die JF berichtete). Wie aus dem Papier hervorgeht, können bereits öffentliche Sympathiebekundungen für die Partei dienstrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Innenminister Armin Schuster (CDU) hat den Leitfaden bereits vor einem Jahr im Kabinett vorgestellt, seit Januar gilt er für Ministerien und Landesbehörden. Für die Polizei soll eine gesonderte Regelung folgen.
Hintergrund ist die Einstufung des sächsischen AfD-Landesverbands als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz. Dagegen geht die Partei juristisch vor. Nach dem Leitfaden reicht eine bloße Parteimitgliedschaft zwar nicht für disziplinarische Maßnahmen aus. Relevant werde jedoch ein „planmäßiges werbendes Agieren oder gar Agitieren“ für die Partei.
Ein Posting für die AfD kann schon reichen
Als mögliche Verdachtsmomente nennt das Papier unter anderem eine Kandidatur für die AfD oder öffentliche Unterstützung in sozialen Medien. Das reicht bis zum Rauswurf aus dem öffentlichen Dienst. Selbst Pressefotos von Demonstrationsteilnahmen können demnach Anlass für Prüfungen sein. Auch „Hinweise von dritter Seite“ soll nachgegangen werden – gemeint ist dabei auch das Anschwärzen durch Kollegen.
Vorgesetzte dürfen eine Parteimitgliedschaft allerdings nicht ohne konkreten Anlass erfragen oder recherchieren. Für dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entlassung müsse sich aus einer Gesamtschau ergeben, dass eine „innere Abkehr“ von den Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorliegt. (rr)







