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Meinungsfreiheit: Politisch motivierte Straftäterin? Wie die Polizei Anabel Schunke schikaniert

Meinungsfreiheit: Politisch motivierte Straftäterin? Wie die Polizei Anabel Schunke schikaniert

Meinungsfreiheit: Politisch motivierte Straftäterin? Wie die Polizei Anabel Schunke schikaniert

Anabel Schunke ist auf dem Bild zu sehen.
Anabel Schunke ist auf dem Bild zu sehen.
Die konservative Publizistin Anabel Schunke: Ins Visier der Behörden geraten. Foto: privat
Meinungsfreiheit
 

Politisch motivierte Straftäterin? Wie die Polizei Anabel Schunke schikaniert

Die konservative Publizistin Anabel Schunke wird von der Bremer Polizei der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet – obwohl sie nie verurteilt wurde. Wie ist so etwas möglich? Und was sagen die Behörden dazu?
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BREMEN. Die Bremer Polizei hat der konservativen Publizistin Anabel Schunke mitgeteilt, daß ihre persönlichen Daten künftig in dem Bereich „PMK (politisch motivierte Kriminalität, Anm. d. Red) rechts“ gespeichert werden. In dem Schreiben, das Schunke auf X teilte, heißt es, die Behörde sei zu dieser Datenspeicherung berechtigt, wenn „bereits Daten zu einer Person vorhanden sind, personengebundene Hinweise, die zum Schutz dieser Person oder zum Schutz der Bediensteten der Polizei erforderlich sind“. Auch „weitere Hinweise, die geeignet sind, dem Schutz Dritter oder der Gewinnung von Ermittlungsansätzen zu dienen“, werden in der „PMK rechts“ gespeichert.

Unklar ist demnach, ob die Speicherung von Schunkes Daten erfolgte, weil die Behörden sie für gefährlich halten – oder um sie vor potentiellen Angriffen politischer Gegner zu schützen. Zuletzt hatte der muslimische Islam-Influencer Serhat Sisik, der auf Instagram „Aggressionsprobleme“ heißt, ein Kurzvideo über sie veröffentlicht, in dem er sie scharf kritisiert. Sisik hatte im Dezember vergangenen Jahrs bereits seine Anhänger dazu aufgerufen, Schunke anzuzeigen. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT sagt Schunke, ein Polizist habe ihr erzählt, sie sei wegen eines vermeintlich islamfeindlichen Kommentars angezeigt.

Wegen politischer Delikte wie etwa Volksverhetzung (Paragraph 130 Strafgesetzbuch) oder gegen Personen des politischen Lebens gerichteter Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung (Paragraph 188 Strafgesetzbuch) wurde Schunke nie verurteilt. Im Dezember vergangenen Jahres wurde sie nach einem dreijährigen Rechtsstreit vom Oberlandesgericht Braunschweig vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen (JF berichtete).

Polizei gibt eine nicht-Antwort

Schunke sagte der JF, ein Beamter der Bremer Polizei habe ihr versichert, eine Speicherung in der „PMK“ sei normal, es brauche dafür nicht erst eine Verurteilung wegen eines politischen Delikts. Andere Polizisten widersprachen Schunke gegenüber dieser Darstellung und behaupteten, eine solche Speicherung erfolge nur, wenn die Behörden den Betroffenen für gefährlich halten.

 

Auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT, wieso Schunke der „PMK rechts“ zugerechnet wird, teilte ein Sprecher der Bremer Polizei mit, die Behörde gebe „generell keine öffentliche Auskunft über die Speicherung oder Nicht-Speicherung von Daten zu Einzelpersonen oder Institutionen“.

Schunke kritisiert „massive Schieflage“ in der Rechtslage

Tatsächlich braucht es rechtlich keine Verurteilung, um in der „PMK“ aufzutauchen. Es handelt sich bei ihr um eine Eingangsstatistik, die auch Anzeigen beinhaltet, die nie verurteilt wurden. Zudem speichern die Behörden dort auch Personen, die sie für politisch aktiv und potentiell extremistisch halten. Dafür zuständig sind die Landespolizeien und Kriminalämter, die diese Daten an das Bundeskriminalamt (BKA) übergeben. Das BKA erstellt anschließend eine bundesweite Statistik. Betroffene können mit einer Verwaltungsbeschwerde gegen die Speicherung persönlicher Daten in der „PMK“ vorgehen.

Schunke sagte der JF mit Blick auf ihren Fall, in Deutschland bestehe „eine massive Schieflage im Bereich der Strafverfolgung“. Antisemitische und islamistische Influencer dürften sie „verleumden, ihre Follower aufhetzen“ und sie „einer realen Gefahr aussetzen“ – und zwar „ohne Konsequenzen“. Sie hingegen, die „auf ihren Haß hinweise“, werde „mit allen Mitteln verfolgt“. Sie frage sich inzwischen, „wie lange man hier noch den Islam in Deutschland kritisieren darf, bevor es unmöglich wird, auf Gefahren dieser Ideologie hinzuweisen“. Zudem betonte sie: „Ich möchte nicht irgendwann im Knast landen, weil ich islamischen Juden- und Christenhaß benenne. Dann wird das Thema Auswanderung, das ich immer umgangen habe, irgendwann doch zum Thema.“ (st)

Die konservative Publizistin Anabel Schunke: Ins Visier der Behörden geraten. Foto: privat
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