BERLIN. Eine Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Justizministerium, Anette Kramme (SPD), auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Peter Felser lässt aufhorchen: „Die Bundesregierung prüft kontinuierlich, ob Änderungen von strafrechtlichen Regelungen und damit auch der Regelung in § 188 des Strafgesetzbuches (StGB) erforderlich sind.“ Das Dokument liegt der JUNGEN FREIHEIT vor.
Deutet sich nun doch die Abschaffung des Politikerbeleidigungs-Paragraphen an – der im Volksmund auch „Majestätsbeleidigung“ genannt wird? Felser hatte von der Bundesregierung wissen wollen, ob die Ermittlungen „gegen einen Rentner wegen seines ‚Pinocchio‘-Vergleichs von Bundeskanzler Friedrich Merz und die diesbezügliche öffentliche Diskussion über eine unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit“ Anlass sein könnten, den Politikerbeleidigungs-Paragraphen zu streichen.
Kramme wies jedoch den „Pinocchio“-Fall und die Presseberichte darüber als Grund für eine Löschung des Paragraphen 188 zurück: Diese „geben indes gerade keinen Anlass, gesetzgeberische Schritte zur Aufhebung des § 188 StGB einzuleiten“. Denn das Strafverfahren dazu habe die „Staatsanwaltschaft Heilbronn eingestellt, ‚weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt‘“ (die JF berichtete).
Ermittlungsrekord bei Politikerbeleidigungen
Der AfD-Abgeordnete Felser kann das nicht nachvollziehen und sprach gegenüber der JUNGEN FREIHEIT von „Realsatire“: Nach Ansicht der Bundesregierung solle sich „die ohnehin bereits hoffnungslos überlastete Justiz ruhig weiter mit solchen Kinkerlitzchen aufhalten“.
Auch wenn das „Pinocchio“- und andere Verfahren eingestellt worden seien, bedeute dies jedes Mal, so Felser, „kostbare Zeit an die Entscheidung zu verschwenden, ob der angeklagte Untertan im Einzelfall seinen potentiell majestätsbeleidigten Regierungschef ‚Pinocchio‘ oder ähnliches nennen darf“.
Wenn ausgerechnet „das lächerliche Pinocchio-Beispiel für den fehlenden Anlass einer Abschaffung des skandalösen Paragraphen 188 herhalten soll, gehört nicht nur dieser vorsintflutliche Majestäts-Paragraph abgeschafft, sondern diese Bundesregierung gleich mit“.

Im vergangenen Jahr mussten sich Polizei und Justiz mit 6.246 Meldungen zu Politikerbeleidigungen beschäftigen, wie das BKA Anfang März auf Anfrage des Stern bekanntgab (die JF berichtete). Das sind pro Tag 17 solcher Fälle. Die Zahl der Verfahren steigt rasant an. 2024 ermittelte die Polizei in 4.439 Fällen wegen Politikerbeleidigung. 2022 waren es lediglich 1.404 Ermittlungsverfahren gewesen. (fh)





