DRESDEN. Die verurteilte Linksterroristin Lina E. muss erneut für sechs Monate ins Gefängnis. Da sie nicht gegen ihren ehemaligen Verlobten und mutmaßlichen Mittäter aussagen wollte, ordneten die Richter am Oberlandesgericht Dresden am Dienstag eine Beugehaft für die Frau an, wie dpa berichtet. Ihr Anwalt kündigte an, Beschwerde einzulegen.
Im März 2023 war E. wegen mehrfacher Körperverletzung und ihrer Anführerrolle in einer kriminellen Vereinigung – der sogenannten Hammerbande – zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Hammerbande hatte über Jahre hinweg politische Gegner brutal attackiert und zusammengeschlagen, einige davon während Überfällen in deren Wohnhäusern (JF berichtete). Im Mai 2026 hatte sie das Gefängnis vorzeitig verlassen dürfen (JF berichtete). Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts urteilte damals, E. habe sich „glaubhaft von einer militanten Ausprägung des Antifaschismus abgewandt“.
Am Dienstag waren weitere mutmaßliche Mitglieder der Hammerbande zum Prozess geladen, insgesamt läuft weiterhin ein Verfahren gegen sieben Personen, darunter Lina E.s ehemaliger Lebensgefährte Johann G. Dieser soll bei mehreren Überfällen in Sachsen, Thüringen und der ungarischen Hauptstadt Budapest (JF berichtete) beteiligt gewesen sein. Dabei wurden mindestens 22 Menschen verletzt.
Lina E. winkte mutmaßlichem Mittäter zu
Aufgrund der Brutalität der Attacken lautet die Anklage in zwei Fällen auf versuchten Mord. In Budapest griffen die Linksextremen einen Passanten etwa mit Schlagstöcken an und fügten ihm schwere Verletzungen zu, weil sie ihn für den Teilnehmer einer rechten Demonstration hielten. Johann G. soll nach Ansicht der Bundesanwaltschaft mindestens zwei seiner Angriffe verübt haben, während er bereits untergetaucht war. Gefasst wurde er im November 2024.
Während der Verhandlung im Dresdner Gerichtssaal weigerte sich Lina E. allerdings auszusagen, winkte dem mutmaßlichen Täter hingegen zu und deutete mit den Armen eine Umarmung an. Laut ihrem Rechtsanwalt bestehe für E. die Gefahr, sich mit einer Aussage selbst zu belasten. Die Richter des vierten Strafsenats entschieden jedoch, dass sie aussagen müsse.
Hammerbanden-Chefin zeigt sich unbeeindruckt
Der Vorsitzende Richter Joachim Kubista ordnete daraufhin ein Ordnungsgeld von 750 Euro und eine Beugehaft von sechs Monaten an. Die Gefahr, dass E. mit einer Aussage eine erneute Strafverfolgung auf sich lenke, sei „rein theoretischer Natur“, befand er. Dafür fehlten tatsächliche Anhaltspunkte. Zudem betonte er die Schwere der vorgeworfenen Gewalttaten sowie die Bedeutung einer Aussage von E. für die Urteilsfindung. Auf die Bewährungsstrafe soll dieses Urteil allerdings keine Auswirkungen haben.
Lina E. zeigte sich davon nach außen unbeeindruckt. „Wenn Beugehaft der Druck ist, den sie aufbauen wollen, dann werde ich mich dem stellen“, erklärte sie und umarmte unter dem Applaus anwesender Linksextremisten Johann G. Wann die Haft vollstreckt wird, ist derzeit noch unklar, da das Gericht dies außerhalb des Hauptverfahrens entscheidet. (lb)






