LEIPZIG. Mehr als 200 Linksextremisten haben in der Nacht zum Dienstag in Leipzig gegen die Sammelrückführung von 30 afghanischen Straftätern demonstriert. Unter den Abgeschobenen fanden sich dabei Totschläger, versuchte Mörder, Vergewaltiger und andere Gewalttäter, wie die Bild berichtete. Lediglich einer der insgesamt 31 Abgeschobenen war zuvor nicht straffällig geworden und wurde aufgrund seiner fehlenden Aufenthaltsgenehmigung rückgeführt.

Eine Sprecherin des extrem linken Bündnisses, Luca Müller, kritisierte, die Abschiebungen hätten lediglich „aufgrund der Hinterzimmerdeals der Bundesregierung mit den Taliban stattfinden“ können, zitierte die Leipziger Volkszeitung. Jegliche Zusammenarbeit mit den menschenverachtenden und frauenfeindlichen Taliban müsse sofort beendet werden. Seit September 2025 gibt es Absprachen zwischen der Bundesregierung und der Taliban-Regierung in Kabul, die Abschiebungen in das Land erleichtern (JF berichtete).
Dobrindt: „Abschiebungen nach Afghanistan werden konsequent fortgesetzt“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bekräftigte gegenüber Bild die Wichtigkeit von Rückführungen: „Abschiebungen nach Afghanistan werden konsequent fortgesetzt. Wer unsere Sicherheit bedroht, hat in Deutschland keine Bleibeperspektive. Unsere Gesellschaft hat ein klares Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen müssen.“ Das gelte auch für den afghanischen Staatsbürger, der nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei.“ „Abgelehnte Asylbewerber, die ausreisepflichtig sind und nicht freiwillig ausreisen, können ebenfalls von Abschiebemaßnahmen umfasst sein.“
Unter den abgeschobenen Afghanen befanden sich unter anderem:
- Nasir R., der wegen versuchten Mordes verurteilt wurde
- Bismillan Z., verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung
- Zaki M., der für gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung verurteilt wurde
- Hafiz R., verurteilt wegen versuchten Totschlags, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch
- Mohammad Y., überführt der gefährlichen Körperverletzung, Geldfälschung und Hehlerei
- Hasrat N., verurteilt für Körperverletzung und schweren Raub
- Mahdi Y., verurteilt für schweren sexuellen Missbrauch an Kindern
Bereits in der vergangenen Woche waren drei afghanische Straftäter nach Kabul zurückgeflogen worden. In der laufenden Legislaturperiode waren es bislang 204 Personen. Auch Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte in der vorherigen Woche die erweiterten Abschiebemöglichkeiten gelobt: „Wir haben uns bisher auf schwere Straftäter konzentriert, werden aber nun aufgrund der Verstetigung den Kreis auf alle Straftäter sowie diejenigen Ausreisepflichtigen ausdehnen, die bisher keine Integrationsleistung gezeigt haben, im Sozialbezug stehen oder bei der Identitätsklärung nicht mitwirken.“ (lb)





