Die Bilder haben das Zeug dazu, ikonisch zu werden. Im Gerichtssaal sitzt eine Person mit einem großen schwarzen Damenhut, der ein um den Kopf gebundenes hellblaues Tuch erkennen lässt, das einen dezenten Kontrast zur Farbe des Hutes und des Oberteils im Leopardenmuster bietet. Dazu trägt die Person goldene Ohrringe, eine kleine Sonnenbrille mit kreisrunden Gläsern, eine elegante Damenhandtasche – und einen markanten grauen Schnurrbart. So erschien Marla-Svenja Liebich im vergangenen Jahr medienwirksam während eines Prozesses wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht.
Doch der Tat verdächtigt wurde eigentlich der bekannte Rechtsextremist Sven Liebich, der allerdings seinen Geschlechtseintrag amtlich von Mann in Frau hat ändern lassen. Hintergrund ist das von der Ampel beschlossene und im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz, das einen unbürokratischen Wechsel des Geschlechtseintrags ermöglicht und damit die rechtlich bindende Umwandlung von Sven zu Marla-Svenja überhaupt erst möglich machte – inklusive Unterbringung in einem Frauengefängnis.
Die Befürworter des Selbstbestimmungsgesetzes stürzt der Fall Liebig, der ihnen als provokanter politischer Missbrauch des neuen Regelwerkes erscheinen muss, in einen Gewissenskonflikt. Den Kritikern bietet es dagegen den willkommenen Anlass, Änderungen am Gesetz einzufordern, das ihrer Ansicht nach viel zu weit geht.
Fall Liebich als Grund für Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes?
Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt haben daher nun die Initiative ergriffen und einen gemeinsamen Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz (JuMiKo) vorgelegt, die Ende dieser Woche in Hamburg zusammenkommt. Ziel des Vorstoßes ist es, das Selbstbestimmungsgesetz zu verschärfen. Auch wenn der Fall Liebich nicht direkt erwähnt wird, ist der Zusammenhang eindeutig. „Das Selbstbestimmungsgesetz bedeutet für die Betroffenen einen wichtigen Schritt zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung und rechtlicher Selbstbestimmung“, sagt Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Gerade deshalb müsse aber verhindert werden, „dass das Gesetz durch offenkundigen Missbrauch beschädigt wird“. Jeder einzelne Missbrauchsfall gefährde das Ziel des Gesetzes, das „Recht der betroffenen Personen auf respektvollen Umgang in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen“.
Dementsprechend heißt es in dem Beschlussvorschlag für die Konferenz der Justizminister: „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die gegenwärtige Rechtslage im Einzelfall zu erheblichen praktischen und rechtlichen Unsicherheiten führen kann.“ Verlangt wird deshalb eine gesetzliche Klarstellung, unter welchen objektiven Voraussetzungen Standesämter bei offensichtlichen Missbrauchsfällen tätig werden können. Die drei Länder wollen, dass die JuMiKo die Bundesregierung auffordert, umgehend einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der „einen verhältnismäßigen, rechtssicheren und entstigmatisierenden Prüfmechanismus für Fälle offenkundigen Missbrauchs“ des Selbstbestimmungsgesetzes schaffe.
Der Fall Liebich könnte also der Tropfen gewesen sein, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Er ist allerdings nicht der einzige öffentlichkeitswirksame mögliche Missbrauchsfall, der der Länderinitiative zugrunde liegt.
„Nächstes Jahr bin ich wieder ein Mann“
In einem weiteren prominenten Fall geht es um einen Düsseldorfer Polizeikommissar, der seinen Geschlechtseintrag auf weiblich ändern ließ, bevor er sich auf eine Beförderung bewarb. Durch eine Leitlinie zur Frauenförderung rückte die Person um mehr als 40 Plätze in der Rangliste nach vorne, berichtet das Portal Legal Tribune Online.
Das zuständige Polizeipräsidium leitete daraufhin ein Disziplinarverfahren ein und verhängte eine Beförderungssperre. Anlass waren dem Bericht zufolge Äußerungen der Personen im Kollegenkreis. So habe der Polizist unter Verweis auf eine andere Beförderung nach Änderung des Geschlechtseintrags gesagt: „Das mache ich auch.“ Gefolgt von der Ankündigung: „Nächstes Jahr bin ich wieder ein Mann.“

In der Kritik, insbesondere von Seiten der AfD und der Union, stand das Ampel-Gesetz aber schon von Anfang an. Die Union hatte daher im vergangenen Jahr im Koalitionsvertrag mit der SPD eine Evaluierung durchgesetzt. Demnach soll das Gesetz bis spätestens Ende Juli dieses Jahres überprüft werden. „Wir wahren die Rechte von trans- und intersexuellen Personen. Bei der Evaluation legen wir einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen. Im Rahmen der Namensrechtsreform nehmen wir die bessere Nachverfolgbarkeit aller Personen bei berechtigtem öffentlichem Interesse bei Namensänderungen in den Blick“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag.
Termin für eine Evaluierung kann nicht gehalten werden
Doch schon jetzt ist absehbar, dass der Termin nicht gehalten werden kann. Mittlerweile ist davon die Rede, dass ein Ergebnis „im Laufe des Jahres“ zu erwarten sei. Das Thema ist für die Koalition äußerst heikel. Während das Selbstbestimmungsgesetz, ein Prestigeprojekt der Ampel, vielen in der Union zu weit geht, besteht in der SPD wenig Neigung, das Gesetz grundlegend zu verändern – nicht zuletzt mit Blick auf die linke Konkurrenz von Grünen und Linkspartei, die nur darauf warten, gemeinsam mit den gut organisierten und medial bestens vernetzten Befürwortern eines weitreichenden Selbstbestimmungsgesetzes eine Kampagne gegen eine mögliche Verschärfung des Gesetzes zu starten.
Die SPD-Bundestagsfraktion gibt sich entsprechend zurückhaltend. „Wir sind eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern kann – das gilt auch für den Fall Liebich“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, der Süddeutschen Zeitung.
Deutlich anders klingt es dagegen aus der Unionsfraktion: „Schon bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes der Ampel war absehbar: Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen Missbrauch“, sagte der Justitiar der Fraktion, Martin Plum, der Zeitung. Bereits jetzt ist allerdings klar, dass der von der Koalition vereinbarte Termin für eine Evaluierung Ende Juli nicht gehalten werden kann. Bis SPD und Union eine Entscheidung treffen müssen, können also noch Wochen, wenn nicht Monate ins Land gehen.






