BRAUNSCHWEIG. Das Landgericht Braunschweig sieht keinen Grund für einen Prozess gegen die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung. Es sei „derzeit nicht zu erwarten, dass es zu einer Hauptverhandlung vor dem Landgericht kommt“, heißt es in einem Schreiben an den Anwalt der Politikerin, aus dem das Nachrichtenportal Nius am Montag zitierte. Zugleich erklärte ein Sprecher des Gerichts, eine „ausführliche inhaltliche Auseinandersetzung“ mit Behrendts Positionen werde „selbstverständlich noch stattfinden“.
Hintergrund sind mehrere Beiträge der 42jährigen auf dem Kurznachrichtendienst X. In einem schrieb sie, die Regenbogenfahne stünde „für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ oder für „die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda“. In einem weiteren Post erklärte sie, dem „Regenbogenregime“ den Kampf anzusagen und „niemals“ zuzulassen, dass sich „perverse Psychopathen unseren Kindern nähern“. Zudem soll sie die Adresse eines bekennenden Pädophilen veröffentlicht haben, nachdem dieser Anzeige gegen sie wegen eines weiteren Beitrags erstattet hatte.
AfD-Politikerin Behrendt spricht von „Schikane“
Die Göttinger Staatsanwaltschaft hatte deshalb im vergangenen Februar Anklage gegen Behrendt erhoben. Neben Volksverhetzung wirft sie der Politikerin Beleidigung und gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten vor. Dem Landgericht zufolge lägen aber „keinerlei rechtliche Ausführungen“ zu den Vorwürfen vor. Behrendts „Regenbogenfahne“-Tweet könnte sich zudem lediglich auf die „abzulehnende Weltanschauung“ beziehen und nicht pauschal auf „die Menschen“, die sie vertreten. Damit fehle die Voraussetzung für eine Anklage wegen Volksverhetzung.
Behrendt bezeichnete die Einschätzung des Gerichts gegenüber Nius als „ein gutes Zeichen, dass das Landgericht die politisch motivierte Schikane der Göttinger Staatsanwaltschaft nicht mitmacht“. Sie habe wieder einmal bewiesen, dass sie „keine neutrale Behörde“ sei und „unliebsame Stimmen zum Schweigen bringen“ wolle.
Die Beiträge der Landtagsabgeordneten auf X tauchen auch im Gutachten des niedersächsischen Verfassungsschutzes auf, mit dem er die Hochstufung der Landes-AfD zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ begründen wollte (JF berichtete). Nachdem die Partei Klage eingereicht hatte, nahm der Inlandsgeheimdienst diese Einstufung allerdings bis zum Gerichtsurteil zurück. Damit bleibt die AfD in Niedersachsen ein Verdachtsfall. (kuk)






