BERLIN. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat keine Einwände gegen das Urteil im Fall Simeon T. geäußert. Ein ungarisches Gericht hatte den linksextremistischen Gewalttäter, der sich seit der Untersuchungshaft „Maja“ nennt und sich dort für non-binär erklärt hat, zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.
Dobrindt sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Maja T. gehört einer linksextremistischen Gruppe an, die andere Personen mit Schlagstöcken, Gummihämmern und weiteren Waffen angegriffen hat.“ Und er ergänzte: „Da haben schwerste Körperverletzungen stattgefunden. Eine Person erlitt einen Schädelbruch. Das muß zu einer Verurteilung führen.“
Auch das rechtsstaatliche Vorgehen in Ungarn wollte der deutsche Innenminister nicht kritisieren: „Da diese Straftaten in Ungarn begangen worden sind, ist aus meiner Sicht gegen ein Verfahren und ein anschließendes Urteil in Ungarn nichts einzuwenden.“
Grausame Gewalttaten von Simeon „Maja“ T.
Simeon T. war mit anderen Linksextremisten der sogenannten „Antifa Ost“ nach Ungarn gereist, um dort Jagd auf Menschen zu machen, die sie für politische Gegner hielten. Im Februar 2023 war es zu grausamen und hinterhältigen Angriffen gekommen. Dabei hielten die Mitglieder der „Hammerbande“ ihren Opfern auch die Hände fest, damit diese ihren Kopf nicht gegen die Schläge mit Hämmern und Schlagstöcken schützen konnten. Die USA haben die „Antifa Ost“ inzwischen als terroristische Vereinigung eingestuft.
Politiker von SPD, Grünen und Linken hatten Simeon T. während der U-Haft im ungarischen Gefängnis besucht und sich nach dem Urteil teilweise mit dem Gewaltverbrecher solidarisiert (die JF berichtete). Auch deutsche Medien hatten die Verurteilung scharf kritisiert. Dobrindt ist nun nach AfD-Vertretern der erste deutsche Politiker, der dabei nicht einstimmen mag.

Laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft liegt eine verbindliche Garantieerklärung für eine Rücküberstellung von Simeon T. nach Deutschland vor. Hier könnte die ungarische Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Allerdings muß das Urteil dafür rechtskräftig sein. Da sowohl der Linksextremist als auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt haben, ist es das noch nicht. Die Berufung wird in Ungarn verhandelt. (fh)






