Rund 50.000 Nordafrikaner haben in den vergangenen Tagen die spanische Exklave Ceuta gestürmt – die meisten davon am Donnerstag. Videos zeigen, wie fast ausschließlich junge Männer im wehrfähigen Alter in die 80.000-Einwohner-Stadt strömen. Polizei und Militär greifen nicht ein. Was bedeutet das für Deutschland? Wie kriminell sind Marokkaner eigentlich? Und was macht die spanische Regierung? Die JF beantwortet die wichtigsten Fragen.
Ceuta außer Kontrolle: 50.000 Menschen stürmen die spanische Exklave. Polizei und Einsatzkräfte werden angegriffen, Häuser gestürmt und Eigentum zerstört. pic.twitter.com/XNww8E1s7K
— JUNGE FREIHEIT (@jungefreiheit) July 31, 2026
Können die illegalen Migranten nicht sofort abgeschoben werden?
Die beiden spanischen Exklaven Ceuta und Melilla sind zwar nicht Teil des Schengenraumes, allerdings gibt es ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs aus dem Juli 2026, wonach sofortige Rückführungen (sogenannte Pushbacks) von über den Seeweg eingereisten Migranten in den beiden Städten ausdrücklich untersagt sind. Dies dürfte auch ein Grund für die aktuelle Stürmung der Stadt sein. Denn die illegalen Migranten umschwammen einfach die Grenzbefestigungen und kamen so über den „Seeweg“.
Können die Migranten nach Deutschland weiterreisen?
Jeder von ihnen hat nun das Recht auf ein geregeltes Asylverfahren. Da diese fast immer auf dem spanischen Festland stattfinden, können die nun Angekommenen das Land verlassen – und eben auch bis nach Deutschland weiterreisen. Zwar gilt grundsätzlich, dass das Land für die Asylbewerber zuständig ist, in dem diese als erstes EU-Boden betreten haben.
Allerdings ist die Zahl dieser Dublin-Rückführungen von Deutschland nach Spanien zu vernachlässigen. Im gesamten vergangenen Jahr etwa wurden nur 878 Illegale zurückgeführt. Gelingt eine Rückstellung nicht innerhalb von sechs Monaten, wird automatisch Deutschland für die Asylbewerber zuständig.
Wie hoch sind die Asylbewerberleistungen in Spanien und Deutschland?
Das spanische Asyl-Aufnahmesystem umfasst drei Phasen: In der kurzen Erstbewertungsphase erfolgen Bedarfsprüfung, vorläufige Unterbringung und Grundversorgung inklusive medizinischer und sozialer Unterstützung. In der Aufnahmephase gibt es Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Taschengeld (monatlich etwa 56 Euro pro Erwachsenen und 22 Euro pro Kind), Kostenerstattungen sowie Begleitung, Sprachkurse und Berufsorientierung. In der Autonomiephase entfällt die Unterkunft; stattdessen werden individualisierte finanzielle Hilfen (inklusive Miete) und fortgesetzte Integrationsunterstützung gewährt.
In Deutschland gibt es das Asylbewerberleistungsgesetz. Asylsuchende werden zunächst in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Dort werden vor allem Sachleistungen wie Verpflegung, Kleidung und Hygiene sowie ein geringeres Taschengeld für den persönlichen Bedarf gewährt. Nach der Verteilung in die Kommunen folgen Grundleistungen von rund 455 Euro monatlich für eine alleinstehende Person (davon rund 202 Euro Taschengeld) zuzüglich der Unterkunftskosten. Nach 36 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt steigen die Leistungen auf das Niveau der regulären Sozialhilfe.
Will Spanien hunderttausende Illegale im Land behalten?
Die spanische Regierung veröffentlichte im April ein außerordentliches Regularisierungsprogramm. Demnach konnten illegale Einwanderer ein Bleiberecht beantragen, wenn sie bisher keine Aufenthaltserlaubnis haben und nachweisen können, dass sie zum 1. Januar 2026 mindestens fünf Monate ununterbrochen in Spanien gelebt haben. Zudem dürfen auch Migranten eine Erlaubnis beantragen, die bis Ende 2025 einen Asylantrag gestellt haben. Bis zum 30. Juni wurden rund 1,2 Millionen Anträge eingereicht. Seit dem 1. Juli können keine weiteren Anträge eingereicht werden.
Sind Abschiebungen aus Deutschland nach Marokko möglich?
Grundsätzlich ja. Allerdings gibt es seit Jahren Beschwerden darüber, dass marokkanische Behörden bei der Identifikation ihrer Landsleute und bei der Passersatzbeschaffung nur unzureichend kooperieren. Da viele Asylsuchende ihre Dokumente wegwerfen, sind Abschiebungen dann kaum noch möglich. Von 2016 bis 2025 gab es rund 40.000 Asylanträge von Marokkanern in Deutschland. Die Anerkennungsquote liegt bei nur zwei bis drei Prozent.
Wie kriminell sind Marokkaner in Deutschland?
Marokkaner sind in Deutschland in den Kriminalitätsstatistiken massiv überrepräsentiert. Dies zeigt sich besonders an der sogenannten Tatverdächtigenbelastungszahl. Diese gibt an, wie viele ermittelte Tatverdächtige bezogen auf 100.000 Einwohner einer bestimmten Bevölkerungsgruppe angehören.
Aktuelle Zahlen gibt es für Marokkaner für das Jahr 2024. Und diese sind bei der Gewaltkriminalität eindeutig. Während auf 100.000 deutsche Staatsbürger 163 Tatverdächtige kommen, sind es bei Marokkanern 1.885. Nimmt man nur die Männer, liegt die Zahl der Deutschen bei 272, bei Marokkanern bei 3.388. Damit sind marokkanische Männer 12,5mal häufiger tatverdächtig als Deutsche. Noch krasser werden die Zahlen, wenn man sich nur die 14- bis 18jährigen Jugendlichen anschaut. Hier liegt der Wert bei jungen Männern mit einem deutschen Pass bei 1.148, während er bei gleichaltrigen Marokkanern bei 22.628 liegt – und damit fast 20mal höher.
Auch die Zahlen des vom Bundeskriminalamt erstellten Lageberichts zur Kriminalität im Kontext von Einwanderung sprechen eine deutliche Sprache. Demnach machen Marokkaner zwar nur 0,2 Prozent der Asylmigranten aus, sind aber für drei Prozent der Straftaten in dieser Gruppe verantwortlich. 58,6 Prozent der tatverdächtigen Marokkaner standen demnach im Verdacht, gleich mehrere Straftaten begangen zu haben.





