BERLIN. Das auch mit Steuergeldern finanzierte Medienhaus Correctiv hat in einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin gegen den ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) verloren. Wie de FAZ berichtet, haben die Richter dem Portal zentrale Aussagen über den Ex-Politiker untersagt.
Correctiv darf nicht mehr behaupten, zu Guttenberg habe sich in einem Podcast für eine „punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten“ – gemeint sind Union und AfD – ausgesprochen. Auch die Behauptungen, der Ex-Politiker befürworte eine CDU/CSU-Minderheitsregierung und fordere, Gesetze notfalls mit der AfD zu verabschieden, sind laut Gericht falsch.
In Wirklichkeit sei das Gegenteil der Fall, urteilte das Berliner Gericht. Zu Guttenberg vertrete diese Standpunkte gerade nicht. In dem Beschluss heißt es, „Correctiv“ habe zu Guttenberg in dem am 26. Juni erschienenen Artikel „verkürzt und verzerrend zitiert“.
Das hat zu Guttenberg wirklich gesagt
Tatsächlich hatte zu Guttenberg über eine Unions-Minderheitsregierung unter Tolerierung der AfD gesagt: „Das ist weiterhin einfach eine Geschichte, die, glaube ich, als solche für viele absolut untragbar wäre, was ich im Übrigen auch vertrete, aber dass man sagt, wer mitstimmt, stimmt mit.“

Einen Sachverhalt so verkürzt darzustellen, dass der Leser „ein nach der negativen Seite entstelltes Bild“ des Betreffenden erhalte, „weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden“, sei nicht zulässig, heißt es in dem Beschluss.
Über den Bericht gibt es schon länger Ärger. Correctiv musste den Text mehrfach korrigieren, löschte ihn aber nicht. Zudem musste das Portal eine Gegendarstellung des Ex-Politikers mit Korrekturen an sieben Stellen veröffentlichen. Trotzdem ließ sich das Medienhaus nun auf die Gerichtsverhandlung ein – und verlor.
„Correctiv“ log schon über das „Potsdamer Treffen“
Der Chefredakteur von Correctiv, Justus von Daniels, kündigte gegenüber der FAZ an, „auf Basis der Urteilsbegründung zu entscheiden, ob wir gegen die Entscheidung vorgehen werden“. Zu Guttenbergs Anwalt, Christian Schertz, warf dem Portal „das Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen“ vor. Das Landgericht habe Correctiv ein „vernichtendes Zeugnis“ ausgestellt.
Auch von der bisher aufsehenerregendsten Correctiv-Geschichte über das sogenannte „Potsdamer Treffen“, bei dem CDU- und AfD-Mitglieder sowie Unternehmer angeblich einen „Masterplan“ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger beschlossen hätten, blieb nichts übrig. Das Landgericht Berlin hatte Correctiv im März 2026 die Kernaussage verboten und den Bericht als „unwahr, ungenau und unvollständig“ bezeichnet (JF berichtete).

Nach der Veröffentlichung im Januar 2024 waren wochenlang Hunderttausende in Deutschland auf die Straße gegangen, um gegen die AfD zu demonstrieren. Angeführt von Spitzenpolitikern aus der Bundesregierung, der SPD, Linken, Grünen und auch der CDU war es einer der größten Proteste seit der Wiedervereinigung.
Auch Correctiv-Journalisten sprachen auf den Kundgebungen. Sie erhielten diverse Medien-Preise, wurden als „Journalisten des Jahres“ ausgezeichnet und auch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Schloss Bellevue empfangen. Das Staatsoberhaupt lobte sie für ihren Beitrag zur Rettung der Demokratie. Inzwischen gilt der Correctiv-Bericht als einer der größten Medienskandale seit den gefälschten Hitler-Tagebüchern, die der Stern 1983 veröffentlicht hatte. (fh)





