BERLIN. Seit 2024 hat die Bundesregierung jährlich bis zu 25.000 unqualifizierten Migranten ohne Sprachkenntnisse aus Entwicklungsländern erlaubt, für bis zu acht Monate in Deutschland zu arbeiten. Doch keine staatliche Stelle hat erfaßt, wer von ihnen am Ende auch wieder ausgereist ist.
Die damalige Ampel-Regierung hatte im März 2024 die sogenannte „kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung“ eingeführt.
Im vergangenen Jahr hat die Bundesagentur für Arbeit 14.963 Zustimmungen für eine solche Beschäftigung erteilt. Diese Zustimmung ist die erste Hürde im Verfahren: Sie bestätigt, daß ein konkreter Arbeitgeber den Migranten einstellen will. Eine Einreise bedeutet das jedoch noch nicht. Denn zusätzlich ist – für Staatsangehörige nicht visumfreier Länder – ein nationales Visum des Auswärtigen Amts erforderlich. Nach dessen Angaben wurden 2025 in diesem Zusammenhang „rund 7.650 nationale Visa“ erteilt.
Migranten mit Visa suchen um Asyl an
Die Zahl der Visa liegt damit deutlich unter den erteilten Zustimmungen. Wie viele der Visa-Inhaber tatsächlich eingereist sind und ihre Arbeit aufgenommen haben, wird laut einem Bericht der Welt am Sonntag nicht erfaßt. Ebenso wenig ist dokumentiert, wie viele der seit Einführung der Regelung eingereisten Migranten nach Ablauf der bis zu acht Monate wieder ausgereist sind.
Bundesagentur und Auswärtiges Amt haben auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie das Bundesinnenministerium verwiesen. Doch auch dort werden Ein- und Ausreisen dieser Personengruppe nicht systematisch gespeichert. Laut Bamf wird „nur ein Bruchteil“ der Betroffenen im Ausländerzentralregister erfaßt – etwa dann, wenn sie einen Aufenthaltstitel beantragen, obwohl sie sich mit ihrem Visum bis zu acht Monate legal im Bundesgebiet aufhalten dürfen.
Wie die Zeitung weiter berichtet, sind am Frankfurter Flughafen wiederholt Migranten mit gültigem Visum für Kurzzeitbeschäftigungen gelandet und haben „direkt nach Ankunft an einem der Einreiseschalter ein Asylbegehren“ geäußert. Diese Personen würden erkennungsdienstlich behandelt und in Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet.
Nach Angaben des BAMF ist etwa jeder sechste Asylbewerber zunächst mit einem Visum eingereist. So teilte die Behörde mit, daß „von den 87.787 Asylerstantragstellern der ersten neun Monate des vergangenen Jahres 13.700 mit einem Visum eingereist“ seien. Ob es sich dabei um Touristen-, Besuchs- oder Arbeitsvisa gehandelt habe, werde „nicht erfaßt“ und sei „auch nicht für Stellen des Bundesamts in irgendeiner Form einsehbar“. Unter den erfaßten Visa befanden sich demnach „etwa 6.500 Schengen-Visa, die von anderen EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden“. (rr)






