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Parlament nennt den Grund: Darum verstieß die Deutschlandfahne gegen die Bundestags-Regeln

Parlament nennt den Grund: Darum verstieß die Deutschlandfahne gegen die Bundestags-Regeln

Parlament nennt den Grund: Darum verstieß die Deutschlandfahne gegen die Bundestags-Regeln

Jubel für die Demonstranten: Die AfD-Abgeordneten Stefan Keuter (vorn) und Beatrix von Storch mit Mitarbeitern und der Deutschlandfahne auf einem Bundestagsbalkon.
Jubel für die Demonstranten: Die AfD-Abgeordneten Stefan Keuter (vorn) und Beatrix von Storch mit Mitarbeitern und der Deutschlandfahne auf einem Bundestagsbalkon.
Jubel für die Demonstranten (rechts): Die AfD-Abgeordneten Stefan Keuter (vorn) und Beatrix von Storch mit Mitarbeitern und der Deutschlandfahne auf einem Bundestagsbalkon. Fotos: picture alliance/dpa | Michael Kappeler & Screenshot JF
Parlament nennt den Grund
 

Darum verstieß die Deutschlandfahne gegen die Bundestags-Regeln

Als AfD-Abgeordnete auf dem Balkon eines Parlamentsgebäudes die Deutschlandfahne schwenkten, kam die Bundestagspolizei. Jetzt teilt der Bundestag offiziell mit, es handelte sich um einen „Verstoß gegen die Hausordnung“. Warum?
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BERLIN. Der Deutsche Bundestag hat das Schwenken der Deutschlandfahne vom Büro-Balkon des AfD-Abgeordneten Stefan Keuter als „Verstoß gegen die Hausordnung“ eingestuft. Das teilte ein Ministerialdirigent aus der Parlamentsverwaltung der Parlamentarierin Beatrix von Storch mit, die bei der Aktion genauso dabei war, wie der Abgeordnete Pierre Lamely und diverse Mitarbeiter.

Am 8. Juni hatten die AfD-Politiker mit der Nationalflagge Demonstranten gegrüßt, die auf der Straße mit „Merz muss weg“-Sprechchören vorbeigezogen waren. Keuter stimmte in die Rufe sogar mit ein, wie auf einem Video zu sehen ist, das Lamely in den sozialen Netzwerken postete. Daraufhin war die Bundestagspolizei auf dem Balkon erschienen und wollte das Schwenken der Fahne unterbinden (die JF berichtete).

Von Storch hatte anschließend um Auskunft gebeten, ob ihr Verhalten einen Verstoß gegen die Hausordnung darstellte. Das bejahte die Bundestagsverwaltung nun. Dabei geht es aber nicht um das Zeigen von Schwarz-Rot-Gold an sich, sondern um die demonstrative Sympathie für den Protestzug.

Es geht nicht nur um die Deutschlandfahne

In dem Schreiben heißt es, die Abgeordnete habe „ein von außen deutlich wahrnehmbares Zeichen der Unterstützung für eine vor dieser Liegenschaft stattfindenden Versammlung gesetzt“. Dies stelle den „Verstoß gegen die Hausordnung des Deutschen Bundestages dar“.


Die Bundestagsverwaltung betont: „Ort der politischen Auseinandersetzung sind das Plenum und die Gremien des Deutschen Bundestages. Dieser Grundsatz wurde in der Vergangenheit bei plakativen Aktionen bereits mehrmals bekräftigt.“

Von Storch reagierte auf X mit einem „Nun denn“ auf das Schreiben und fragte ihre Follower: „Was denkt Ihr? Weiterschwenken? Oder Fahne einrollen?“ (fh)

Jubel für die Demonstranten (rechts): Die AfD-Abgeordneten Stefan Keuter (vorn) und Beatrix von Storch mit Mitarbeitern und der Deutschlandfahne auf einem Bundestagsbalkon. Fotos: picture alliance/dpa | Michael Kappeler & Screenshot JF
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