BERLIN. Der Bundesrat soll gravierende Änderungen zum neuen Heizungsgesetz von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) fordern. Das geht aus einer Beschlussempfehlung der zuständigen Fachausschüsse der Länderkammer für die heutige Sitzung hervor. Das Thema steht als Punkt 41 auf der Tagesordnung.
Beibehalten werden soll demnach das von Reiches Vorgänger Robert Habeck (Grüne) gesetzlich festgeschriebene Betriebsverbot von Öl- und Gas-Heizungen ab 2045. Außerdem dürfe die Vorgabe, dass neue Heizungen künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, nicht gekippt werden. Das berichtet der Tagesspiegel, dem die Beschlussvorlage vorliegt.
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Aufweichung des Klimaschutzes, wie sie in der vorigen Heizungsgesetz-Fassung von Habeck und seinem Staatssekretär Patrick Graichen (Grüne) als absolut gesetzt vorgesehen war. Die Grünen sind an sieben von 16 Landesregierungen beteiligt. Für die Beschlussempfehlung war eine Mehrheit nötig, so dass auch SPD- oder Unions-Vertreter zugestimmt haben müssen.
Heizungsgesetz „handwerklich mangelhaft“
Reiches Gesetzentwurf sei „bei weitem nicht ausreichend, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen“, heißt es nun in der Beschlussempfehlung. Er verlängere unnötig die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten und werfe „erhebliche Bedenken hinsichtlich der Energieversorgungssicherheit in Deutschland“ auf. Kurzum: Die geplante Novelle weise in die falsche Richtung, und sei „handwerklich mangelhaft“.

Falls man nicht zu Habecks Gesetz zurückkehre, solle ersatzweise die sogenannte „Biotreppe“ massiv verschärft werden. Reiches Entwurf sieht Bioheizöl- und Biogas-Stufen von zehn Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 vor. Die Bundesrats-Ausschüsse fordern nun jährliche Steigerungen, die bis 2045 auf ein Niveau von 100 Prozent führen sollen.
Ob der Bundesrat die Stellungnahme vollumfänglich so beschließt wie es die Beschlussempfehlung vorsieht, ist offen, aber nicht unwahrscheinlich. Allerdings ist das Heizungsgesetz in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig. Diese kann es also nicht ablehnen. Allerdings würden die Gegner der Neufassung im Bundestag deutlichen Auftrieb bekommen. Dort begannen gestern die Beratungen über den Gesetzentwurf. (fh)





