DEGGENDORF. Das Amtsgericht Deggendorf hat den ehemaligen FPÖ-Politiker Gerald Grosz zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro verurteilt, weil er den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder als „Corona-Autokrat“ und „Södolf“ bezeichnete. Die Geldstrafe beläuft sich damit auf insgesamt 14.850 Euro, berichtete die Passauer Neue Presse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unterdessen kündigte Grosz, der auch als Kolumnist tätig ist, an, in Berufung zu gehen, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht.
Ich leiste in Bayern Entwicklungshilfe in Sachen Meinungsfreiheit und Satire in der politischen Debatte. Natürlich traut sich Niemand in Deggendorf gegen Söder zu judizieren. Daher beschreiten wir den Weg notfalls bis nach Karlsruhe. pic.twitter.com/ZdOyIMi2he
— Gerald Grosz (@GeraldGrosz) April 8, 2024
Der österreichische Ex-Politiker hatte beim Politischen Aschermittwoch der AfD im Februar 2023 verschiedene deutsche Politiker wegen ihrer Corona-Politik kritisiert. Der Tag gilt als feste Institution, bei der Politiker nicht selten überspitzt kritisiert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft verhängte daraufhin einen Strafbefehl in Höhe von 36.000 Euro. Dagegen legte Grosz Einspruch ein. Seine Äußerungen verteidigte er vor Gericht als „Satire“.
Auf derselben Veranstaltung soll der 47jährige auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beleidigt haben. Er nannte ihn im Zusammenhang mit dessen Corona-Politik einen „Horrorclown“. Sein Rechtsanwalt erklärte, die seinem Mandanten zur Last gelegten Taten seien „evident nicht strafbar“. (sv)